MINDEN. Die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung Anklage gegen einen Mindener Vermieter sowie einen von diesem beauftragten Handwerker erhoben. Bei größerer Sorgfalt der beiden, so die Behörde, wäre die Tragödie wahrscheinlich zu verhindern gewesen.
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