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Landtags- und Bürgermeisterwahl in Porta: Wahlbüro öffnet ab Montag

PORTA WESTFALICA. Am 15. Mai findet in der Stadt Porta Westfalica sowohl die Landtagswahl als auch die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin statt. Das Wahlbüro der Stadt Porta Westfalica ist deshalb ab Montag, 4. April, geöffnet.

veröffentlicht am 05.04.2022 um 17:30 Uhr

05. April 2022 17:30 Uhr

Das Wahlbüro öffnet am Montag im Rathaus in der Kempstraße in Hausberge. Symbolfoto: MT-Archiv

PORTA WESTFALICA. Am 15. Mai findet in der Stadt Porta Westfalica sowohl die Landtagswahl als auch die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin statt. Das Wahlbüro der Stadt Porta Westfalica ist deshalb ab Montag, 4. April, geöffnet.

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 Am 15. Mai findet in der Stadt Porta Westfalica sowohl die Landtagswahl als auch die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin statt. Das Wahlbüro der Stadt Porta Westfalica ist deshalb ab Montag, 4. April, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar. Es befindet sich im Raum 0.32 im Erdgeschoss des Rathauses in der Kempstraße 1. Der Besuch des Wahlbüros ist ohne vorherige Terminabsprache möglich; dies gilt unabhängig von möglichen Zutrittsregelungen aufgrund der Corona-Pandemie. Ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen und es wird empfohlen, einen eigenen Stift mitzubringen. Telefonisch erreichbar ist das Wahlbüro unter (05 71) 791 118, E-Mails können gesendet werden an wahlbuero@portawestfalica.de. Fragen der Bürgerinnen und Bürger werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros beantwortet.

Allen Wahlberechtigten aus Porta Westfalica wird bis zum 24. April ein Wahlbenachrichtigungsbrief zugestellt, in dem den Wählerinnen und Wählern der ihnen zugeordnete Wahlraum bekannt gegeben wird. Wer bis zu diesem Termin keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend, spätestens jedoch bis zum 29. April, mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen.

Unterlagen für eine Briefwahl können bis spätestens 13. Mai, 18 Uhr, bei der Stadt beantragt werden. Im Fall einer nachweislich plötzlichen Erkrankung ist dies auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich.

Sofern eine Briefwahl gewünscht wird, kann auf verschiedenen Wegen ein Antrag gestellt werden. Verwendet werden kann der Vordruck auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes. Briefwahlunterlagen können per E-Mail oder zu gegebener Zeit online unter www.portawestfalica.de beantragt werden. Ein formloser, persönlich unterschriebener Antrag unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnungsanschrift kann ebenfalls eingereicht werden. Bei Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes sowie des Personalausweises ist es auch möglich, im Wahlbüro mündlich einen Antrag zu stellen.

Für eine andere Person kann ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden, sofern hierfür eine schriftliche Vollmacht erteilt wurde. Eine Abholung von Briefwahlunterlagen für höchstens vier Personen ist zulässig und es ist ebenfalls jeweils eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Briefwahlunterlagen können erst ausgehändigt werden, sobald die Stimmzettel verfügbar sind. Das genaue Lieferdatum für die Stimmzettel steht noch nicht fest (voraussichtlich 15./16. Kalenderwoche). mt

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