• Epaper
  • Kontakt
  • Abo
logo-without-text
  • Lokales
  • Region
  • News
  • Blaulicht
  • Mediathek
  • Hintergrund
  • Abo & Service
  • Kontakt
  • Epaper
  • Kontakt
  • Abo
  • Lokales
    • Rinteln
    • Bückeburg
    • Obernkirchen
    • Eilsen
    • Auetal
    • Hessisch Oldendorf
    • Stadthagen
  • Region
    • Schaumburg
    • Minden-Lübbecke
    • Hameln-Pyrmont
    • Lippe
  • News
    • Themen des Tages
    • Welt
    • Deutschland
    • Niedersachsen
  • Blaulicht
    • Blaulichtkarte
  • Sport
    • Sport Schaumburg
    • Sport national
    • Fußball international
  • Kultur
    • Kultur
    • Boulevard
  • Mediathek
    • Bildergalerien
    • Video
    • 360° Grad
    • Infografiken
    • Multimedia-Storys
  • Hintergrund
    • Hintergrund
    • Themendossiers
  • Meinung
    • Kommentar
  • Digital
    • SZLZ Smart
    • E-Paper
    • Facebook
    • Instagram
    • Twitter
    • Youtube
  • Portale
    • Trauer
    • Digitales Zeitungsarchiv
    • Immo
    • Fotoportal: Zeitreise
    • Karriere
    • Rinteln - damals und heute
    • Veranstaltungskalender
  • Abo & Service
    • Aboshop
    • Abo verwalten
    • Mein Profil
  • Anzeigen
    • Ansprechpartner
    • Anzeige buchen
    • Mediadaten
  • Kontakt
    • Redaktion
    • Geschäftsstellen
    • Anzeigen-Team
  • Startseite
  • Region
×

Neue Corona Regeln

Bildergalerie: Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Freitag, 4. März

Seit dem 4. März gelten in Niedersachsen schon wieder neue Corona-Regeln. Damit niemand den Überblick verliert, haben wir sie hier in leicht verständlichen Grafiken zusammengefasst.

veröffentlicht am 04.03.2022 um 11:00 Uhr
aktualisiert am 04.03.2022 um 12:02 Uhr

04. März 2022 11:00 Uhr

Seit dem 4. März gelten in Niedersachsen schon wieder neue Corona-Regeln. Damit niemand den Überblick verliert, haben wir sie hier in leicht verständlichen Grafiken zusammengefasst.

Anmelden und weiterlesen:
Passwort vergessen?
Anzeige

Alle Bilder stammen direkt von der niedersächsischen Staatskanzlei und stellen - mit Stand 4. März - den aktuellsten Stand dar.

Diese Corona-Regeln gelten ab dem 4. März

Bildergalerie: Alle Corona-Regeln ab 4. März

19 Bilder
0002
Quelle: Land Niedersachsen

Bildergalerie: Alle Corona-Regeln ab 4. März

Die wichtigsten Änderungen: 

Kontaktregelungen:

  • Zusammenkünfte und Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig
  • Feierlichkeiten in der Gastronomie unterliegen den Regelungen in der Gastronomie (3G Innenräume, Maske bis zum Sitzplatz)
  • Für Personen ohne Covid-Impfschutz (nicht geimpft) bzw. ohne Genesenen-Status gilt: Zusammenkünfte und Veranstaltungen bis 50 Personen sind auf Personen aus dem eigenen Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt beschränkt. Nicht zusammen lebende Paare gelten dabei als ein Haushalt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet, unabhängig von den Haushalten. Begleitpersonen und Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden nicht eingerechnet.

Gastronomie:

  • 3G-Regel in der Innengastronomie
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz, also auch am Tresen

Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)

  • 3G-Regel
  • FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen zugänglichen Bereichen bis zum Sitzplatz
Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.
  • 2Gplus-Regel im Innen- und Außenbereich 
  • Gilt auch für Jugendliche unter 18 Jahren
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen und draußen bis zum Sitzplatz, daher auch beim Tanzen

Körpernahe Dienstleistungen

  • FFP2- Maskenpflicht in Innenräumen außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss

Einzelhandel

  • FFP2-Maskenpflicht drinnen
  • Keine Maske auf Wochenmärkten

Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.

  • 3G-Regel für Innenräume (ausgenommen Sanitäranlagen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • keine Abstandsmaßnahmen

Nutzung von Sportanlagen

  • FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen außer beim Sporttreiben

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)

  • 3G-Regel (drinnen/draußen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • keine Abstandsmaßnahmen

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen bis 25.000)

  • 2G-Regel (drinnen/draußen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • Drinnen: Abstandsmaßnahmen bei sitzendem Publikum über Schachbrettbelegung der Sitzplätze, sofern durchgängig Maske getragen wird und keine Interaktion stattfindet entfällt die Schachbrettbelegung
  • Personenkapazität: drinnen bis 60 % (max. 6.000), draußen bis 75 % (max. 25.000)
  • Bei freiwilliger Beschränkung des Zutritts auf 2Gplus Kapazität drinnen 75 %, draußen 100 % (keine Personenobergrenzen)

Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)

  • FFP2-Maskenpflicht

Besuche in Heimen und Einrichtungen

für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen

  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

  • ausgenommen von 2G- und 3G-Regel
  • keine Maske für Kinder unter 6 Jahren
  • einfache Maske (z.B. Stoffmaske) für Kinder unter 14 Jahren

Kindertagesstätte

  • Testnachweis (3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren für Zutritt
  • Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt
  • Kein Testnachweis für Kinder unter 3 Jahren

Schulbetrieb

  • Testnachweis (3 x pro Woche), an dem die Schülerinnen/Schüler in die Schule kommen (ausgenommen „Geboosterte“)
  • Bei Verdachtsfall in der Klasse jedes Kind in der Klasse (auch „Geboosterte“) an den folgenden fünf Schultagen täglich

Öffentlicher Personen- und Nahverkehr (incl. Bahnhöfe, Haltestellen etc.)

  • 3G-Regel
  • FFP2-Maske

 

 

 

    Das könnte Sie auch interessieren...




    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB
    • Datenschutz-Einstellungen

    Eine starke Gruppe: Schaumburger Zeitung | Schaumburg-Lippische Landes-Zeitung | Deister- und Weserzeitung | Pyrmonter Nachrichten | DeWeZet Bodenwerder | Neue Deister-Zeitung | Medien31

    © C. Bösendahl GmbH & Co. KG