Landkreis. Die Staatsanwaltschaft hat einem Schaumburger Bundespolizisten die Misshandlung von Flüchtlingen am Hauptbahnhof in Hannover nicht nachweisen können. Anklage gegen den 40-Jährigen hat die Behörde gestern trotzdem erhoben: wegen des Besitzes von Kinderpornografie sowie des Verstoßes gegen das Waffen- und Kunsturheberrechtsgesetz.
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