LANDKREIS. Weil die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen über 50 liegt, hat der Landkreis Schaumburg am Montag eine neue Allgemeinverfügung herausgegeben. Damit gelten ab dem 1. September schärfere Corona-Regelungen in Schaumburg. Hier ein Überblick:
Weil die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen über 50 liegt, hat der Landkreis Schaumburg am Montag, 30. August, eine neue Allgemeinverfügung herausgegeben, die am Dienstag in Kraft tritt und ab Mittwoch gültig ist. Damit gelten ab dem 1. September (0 Uhr) schärfere Corona-Regelungen im Landkreis Schaumburg, teilt der Landkreis mit. Es gelten damit die Schutzmaßnahmen des § 8 der Niedersächsischen Corona-Verordnung, heißt es in der Pressemitteilung.
In erster Linie werden unter diesem Paragrafen der Verordnung die sogenannten 3G-Regeln angesprochen, die dann in geschlossenen Räumen in Gastronomie, beim Sport, im Kino oder Hallenbädern angewendet werden müssen.
3G-Regel in geschlossenen Räumen
Dabei geht es um die Beschränkung des Zutritts zu Veranstaltungen und Einrichtungen und der Inanspruchnahme von Leistungen auf Geimpfte, Genesene und Getestete.
Beispielsweise gilt dies für die Teilnahme an einer
- Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 und bis zu 1.000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern,
- geschlossene Räume in der Gastronomie oder
- bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseure oder Fußpflege sowie
- Hallenbäder, Sporthallen oder Fitnessstudios.
- Ebenso Kinos, Theater und Spielhallen.
Die Regelung gilt ausdrücklich nicht für religiöse Veranstaltungen wie Gottesdienste und ebenso auch nicht im Zusammenhang mit der Ausübung von beruflichen Tätigkeiten. Nicht betroffen davon sind auch alle Outdoor-Veranstaltungen.
-> Hier gibt es die niedersächsische Corona-Verordnung zum Download
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.schaumburg.de, Rubrik Corona/Regelungen veröffentlicht worden.
odt
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