Lauenau/Bückeburg. Über den 44-seitigen Befangenheitsantrag, in dem Uwe K. aus Lauenau drei der fünf Richter seines Mordprozesses als voreingenommen ablehnt, ist noch nicht entschieden. Vermutlich wird das Ergebnis am kommenden Montag bekannt gegeben, wenn die Hauptverhandlung vor dem Bückeburger Schwurgericht um 9 Uhr fortgesetzt wird.
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