An den drei unfallbeteiligten Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden, sodass diese nicht mehr fahrbereit waren und abgeschleppt werden mussten. Augenscheinlich entstand an allen drei Fahrzeugen wirtschaftlicher Totalschaden.Der Unfallverursacher blieb wie durch ein Wunder unverletzt. Der Verdacht einer Beeinflussung seiner Person durch Alkohol oder andere berauschende Mittel erhärtete sich bei deranschließenden Überprüfung nicht. Allerdings stellte sich heraus, dass der 18-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Somit wurde neben einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren auch ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen ihn eingeleitet.