Zahlreiche Polizeieinsätze in Schaumburg hielten Beamte der Polizei am 1. Maiwochenede auf dem Laufenden. Am Kirchplatz in Rinteln wurde ein Feuer gelegt, an der B65 wurde randaliert und noch viel mehr.
Unbekannter zündelt am Kirchplatz Rinteln
Am 28.04.2023, gegen 09:35 Uhr, wird durch bislang unbekannte Verursacher ein Holzpfahl auf dem Kirchplatz in der Rintelner Innenstadt in Brand gesetzt.
Bei dem Pfahl handelt es sich um einen Fahrschutz für neugepflanzte Bäume. Bei Eintreffen der eingesetzten Polizeikräfte wird der angebrannter Holzpfahl festgestellt. Auf den angrenzenden Pflastersteinen sind zudem starke Rußanhaftungen wahrnehmbar. Das Feuer selbst ist durch die Inhaberin eines im Nahbereich ansässigen Geschäftes mit einer Gießkanne gelöscht worden, sodass der Einsatz der Feuerwehr nicht notwendig wird. Der entstandene Schaden ist nach ersten Einschätzungen gering, dennoch wird wegen einer Sachbeschädigung durch Feuer ermittelt.
Zeugen, die Angaben zur bislang unbekannten Täterschaft machen können, werden daher gebeten, sich mit der Polizei in Rinteln unter der Telefonnummer 05751-96460 in Verbindung zu setzten.
Aus aktuellen Anlass weist die Polizei Rinteln in diesem Zusammenhang noch einmal auf mögliche Gefahren durch Abflammen von Unkräutern hin. Gerade jetzt, zu Beginn der warmen Monate, greifen viele Menschen zu sog. Abflammgeräte, die einen richtigen Umgang erfordern. Es wird dazu geraten, gerade bei langanhaltender Trockenheit sowie bei Wind auf das Abbrennen von Unkräutern zu verzichten, da die Gefahren der Ausdehnung auf weitere Flächen groß sind.
Weiterhin sollten die Oberflächen vor dem Abflammen von trockenen Blättern und Ästen befreit werden. Um möglichen Brandgefahren entgegen zu wirken, legen Sie einen Wasserschlauch, einen gefüllten Wassereimer oder eine Gießkanne bereit.
Im Falle eines durch Abflammen verursachten Brandes und der damit verbundenen Kosten (Einsatzkosten + Schadensregulierung) kommen auf den Verursachenden auch mögliche Verwirklichungen von Straftatbeständen im Sinne der §§ 306 bis 306f des Strafgesetzbuches in Betracht.
17-jähriger Sachsenhäger betrunken unterwegs
Am 29.04.2023 um 01:15 Uhr wird durch zwei Beamtinnen der Polizei Stadthagen ein Mofa im Stadthäger Stadtgebiet kontrolliert. Der 17-jährige Fahrzeugführer aus Sachsenhagen wurde vor Ort einem Atemalkoholtest unterzogen. Dieser ergab einen Wert von 0,96%o. Gegen ihn wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Eine Blutprobe wurde entnommen.
24-jähriger Rintelner ohne Führerschein
Am 28.04.2023 um 22:35 Uhr wird durch zwei Beamte der Polizei Stadthagen ein Pkw einer Verkehrskontrolle unterzogen. Das Fahrzeug wird in der Hüttenstraße in Stadthagen angehalten und kontrolliert. In dem Pkw befinden sich zu diesem Zeitpunkt zwei Personen. Die männliche Person auf dem Fahrersitz kann keinen Führerschein oder andere Papiere vorweisen. Mündlich erklärt der Fahrzeugführer, dass er der Halter des Fahrzeugs sei. Eine Überprüfung der Personalien ergab allerdings, dass der Fahrzeughalter nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Weiterhin konnte zweifelsfrei ermittelt werden, dass die Person vor Ort nicht der Fahrzeughalter sein konnte. Deshalb wurde er zur weiteren Klärung zur Wache der Polizei Stadthagen verbracht. Hier konnte ermittelt werden, dass es sich um einen 24 jährigen Rintelner handelt.
Dieser gab dann zu, dass er erst vor kurzem durch die Führerscheinprüfung gefallen sei. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie der Angabe falscher Personalien eingeleitet.
Ohne gültigen Führerschein unterwegs
Am 28.04.2023 um 22:35 Uhr wird durch zwei Beamte der Polizei Stadthagen ein Pkw einer Verkehrskontrolle unterzogen. Das Fahrzeug wird in der Hüttenstraße in Stadthagen angehalten und kontrolliert. In dem Pkw befinden sich zu diesem Zeitpunkt zwei Personen. Die männliche Person auf dem Fahrersitz kann keinen Führerschein oder andere Papiere vorweisen. Mündlich erklärt der Fahrzeugführer, dass er der Halter des Fahrzeugs sei. Eine Überprüfung der Personalien ergab allerdings, dass der Fahrzeughalter nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
67-jährige Stadthägerin fährt betrunken
Am 29.04.2023 um 22:59Uhr wurde eine 67-jährige Stadthägerin auf dem Ostring in Stadthagen durch die Polizei angehalten. Die Dame war aufgefallen, weil sie mit ihrem Pkw wiederholt Schlangenlinien gefahren war. Dabei hatte sie den rechtsseitig befindlichen Fahrradstreifen mehrfach überfahren. Direkt bei Ansprache durch die einsetzten Beamten ergibt sich der Hinweis auf eine Alkoholisierung. Dies bestätigt auch der durchgeführte Atemalkoholtest. Dieser ergibt einen Wert von 1,23 %o. Der Stadthägerin wird darauf der Führerschein und Blut abgenommen.
Sachbeschädigung: Betrunkene vom Zeltfest schuld?
In der Nacht vom 28.auf den 29.04.2023 wurden längs der B 65 zwischen Stadthagen und Nienstädt zwei Verkehrszeichen beschädigt, sowie mehrere Gullydeckel ausgehoben. Bei den beschädigten Verkehrszeichen handelt es sich um die Vorschriftszeichen zur zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die Metallstangen der Verkehrszeichen wurde derart verbogen, dass sie ausgetauscht werden müssen. Hierdurch entstehen vermutlich Kosten von ca. 400 Euro. Weiterhin wurden mehrere Gullydeckel entfernt, diese konnten allerdings im Nahbereich wieder aufgefunden und einsetzt werden, so das hier kein Schaden entstanden ist.
Es drängt sich die Vermutung auf, dass die Taten durch alkoholisierte Besucher des Zeltfestes verübt worden sind. Diese haben sich vermutlich auf dem Heimweg von Stadthagen nach Nienstädt befunden. Wer Hinweise zu den Vorfällen geben kann, möge sich bitte mit der Polizei in Verbindung setzten.
40-Jähriger im Internet betrogen
Am 29.04.2023 wird durch einen 40-jährigen Auhäger bei der Polizei eine Anzeige wegen Betruges erstattet. Der Geschädigte hat von einem Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung erhalten. Angeblich habe er bei einer Plattform in Internet einen Staubsauger gekauft und diesen nicht bezahlt.
Zwar besitzt der Geschädigte ein Konto bei der Plattform, er konnte aber nachweisen, dass er mit diesem keinerlei Käufe im fraglichen Zeitraum getätigt hat. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass ein unbekannter Dritter mithilfe der personenbezogenen Daten des Auhägers ein weiteres Konto erstellt und mit diesem den Kauf getätigt hat. Die Ermittlungen zu dem Fall laufen noch. Wie der Täter an die Daten kommen konnte und um welche Daten genau es sich handelt muss noch geklärt werden.
Missglückter Einbruch in Stadthagen
In der Nacht vom 28. auf den 29.04.2023 wurde durch unbekannte Täter versucht in die Tankstelle, in der Straße Am Bahnhof, in Stadthagen einzubrechen. Zwar gelang es dem oder den Täter eine Tür aufzubrechen, allerdings handelte es sich hierbei um die Tür zur Kunden Toilette. Da diese nicht mit den Räumlichkeiten der Tankstelle verbunden ist, konnte die Tankstelle selber nicht betreten werden. Daher wurde auch nichts entwendet, es entstand lediglich Sachschaden an der Toilettentür. Nach ersten Schätzungen beträgt der Schaden an der Tür ca. 500 Euro. Wer in der fraglichen Nacht Beobachtungen gemacht hat, die zur Aufklärung der Tat beitragen könne möge sich bitte mit der Polizei in Stadthagen unter der Rufnummer 05721 98220 in Verbindung setzten.