Hier endete dann die „Jungfernfahrt“ für die beiden E-Rollerfahrer, weil beide Fahrzeuge weder über ein Kennzeichen noch über eine Versicherung verfügten. Die Beamten mussten zwei Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz einleiten und untersagten die Weiterfahrt.