Seine 21-jährige Beifahrerin führte noch geringe Mengen davon in ihrer Handtasche mit sich. Bei der folgenden Durchsuchung des Wagens wurden dann verschiedenste Substanzen aufgefunden, die allesamt dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen.
Der Obernkirchener muss sich nun in mehreren Strafverfahren den Behörden gegenüber verantworten. r