Eine Streife der Polizei Bad Nenndorf war gegen 22 Uhr im Bereich Horster Feld unterwegs. Auf dem Gehweg wurde ein leuchtendes, batteriebetriebenes Fahrradrücklicht gesehen.
Als sich der Streifenwagen dem Rücklicht nähert, stellen die Beamten fest, dass sich eine Person gerade wieder aufrichtet und ihre Fahrt mit dem Fahrrad fortsetzt. Die Person startet umgehend mit weit ausladenden Schlangenlinien, fährt nach wenigen Metern in eine Gartenhecke und kommt zu Fall.
Daraufhin wurde der 34-Jährige umgehend kontrolliert. Ein Schaden am Fahrrad und der Hecke entstand zum Glück nicht, jedoch erwartete dem Radfahrer im Anschluss an die Kontrolle eine Blutentnahme auf der Dienststelle und eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Wenn sich in den weiteren Ermittlungen herausstellen sollte, dass dieser Radfahrer auch einen Führerschein für Kraftfahrzeuge besitzt, könnte die Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad auch Konsequenzen für seine Fahrerlaubnis haben, da der Atemalkoholwert bei 2,36 Promille lag.
odt