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Fragen und Antworten

Das müssen Sie zu den Wahlen im September wissen

HAMELN-PYRMONT/HOLZMINDEN. Der September 2021 ist Super-Wahl-Monat: Am 12. September stehen die Kommunalwahlen sowie sieben Bürgermeisterwahlen in der Region an. Am 26. September folgen dann die Bundestagswahl und eventuelle Stichwahlen zur Bürgermeisterwahl. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erklären, wie viele Stimmen bei jeder Wahl wie vergeben werden können.

veröffentlicht am 03.09.2021 um 09:00 Uhr
aktualisiert am 15.09.2021 um 17:30 Uhr

03. September 2021 09:00 Uhr

Am 12. September geht’s ums Kreuz - sogar um viele Kreuze. Neben den Wahlen zum Kreistag sowie zu diversen Räten gibt es in vielen Orten auch Bürgermeisterwahlen. Foto: Archiv/Dana
Nicole Trodler
Nicole Trodler Onlineredakteurin zur Autorenseite

HAMELN-PYRMONT/HOLZMINDEN. Der September 2021 ist Super-Wahl-Monat: Am 12. September stehen die Kommunalwahlen sowie sieben Bürgermeisterwahlen in der Region an. Am 26. September folgen dann die Bundestagswahl und eventuelle Stichwahlen zur Bürgermeisterwahl. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erklären, wie viele Stimmen bei jeder Wahl wie vergeben werden können.

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Welche Wahlen stehen an und wann finden sie statt?

Im September 2021 gibt es zwei Wahlsonntage. Am 12.9. werden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Vertretungen in den einzelner Ortschaften und Kreisen gewählt (Kreistage, Gemeinderäte, Stadträte und Ortsräte). Am 26.9. findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Außerdem werden eventuelle Stichwahlen um das Bürgermeisteramt abgehalten – sofern im ersten Wahlgang am 12.9. keine absolute Mehrheit erzielt worden ist. Die Wahllokale sind an beiden Sonntagen jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Welche Wahlen gibt es konkret in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden?

Foto: DIALOG
  • Auf Kreisebene werden in Hameln-Pyrmont und Holzminden die Kreistage gewählt.
  • In der Stadt Hameln sind das Oberbürgermeister-Amt, der Stadtrat sowie die Ortsräte Afferde, Halvestorf, Hastenbeck, Haverbeck, Hilligsfeld, Klein Berkel, Sünteltal, Tündern und Wehrbergen neu zu besetzen.
  • Die Einwohner der Stadt Hessisch Oldendorf wählen einen neuen Bürgermeister, den Stadtrat sowie Ortsräte in Fischbeck/Weibeck, Großenwieden, Hemeringen/Lachem, Hohenstein, Rohdental, Sonnental, Süntel, Hessisch Oldendorf.
  • In der Stadt Bad Pyrmont werden eine neue Bürgermeisterin oder ein neuer Bürgermeister, ein neuer Stadtrat sowie Ortsräte in Hagen und Löwensen gewählt.
  • Die Einwohner der Stadt Bad Münder sind zur Abstimmung über eine neue Bürgermeisterin oder einen neuen Bürgermeister, einen neuen Stadtrat sowie die Ortsräte Bad Münder, Bakede-Böbber-Egestorf, Beber-Rohrsen, Brullsen-Hachmühlen, Eimbeckhausen, Flegessen-Hasperde-Klein Süntel, Hamelspringe, Nettelrede-Luttringhausen und Nienstedt aufgerufen.
  • Im Flecken Aerzen stehen die Wahl des Gemeinderats sowie Ortsratswahlen in den Ortschaften Aerzen, Dehmkerbrock, Groß Berkel, Grupenhagen und Reher an.
  • In der Gemeinde Emmerthal sind das Bürgermeister-Amt, der Rat sowie die Ortsräte in Amelgatzen, Börry, Grohnde und Emmerthal neu zu wählen.
  • Im Flecken Coppenbrügge werden der Rat sowie die Ortsräte Brünnighausen, Bisperode und Coppenbrügge neu gewählt.
  • Die Einwohner des Fleckens Salzhemmendorf wählen den Bürgermeister, den Gemeinderat sowie die Ortsräte von Salzhemmendorf, Lauenstein, Hemmendorf, Osterwald, Oldendorf, Benstorf und Wallensen.
  • In der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle wird eine neue Bürgermeisterin oder ein neuer Bürgermeister gewählt. Außerdem müssen der Samtgemeinderat sowie der Stadtrat von Bodenwerder neu besetzt werden. Gemeinderäte werden hier gewählt: Flecken Ottenstein, Flecken Polle, Gemeinde Brevörde, Gemeinde Halle, Gemeinde Hehlen, Gemeinde Heinsen, Gemeinde Heyen, Gemeinde Kirchbrak, Gemeinde Pegestorf und Gemeinde Vahlbruch.
  • In allen Orten steht zudem die Bundestagswahl an – im Wahlbezirk Hameln-Pyrmont/Holzminden stehen 8 Direktkandidatinnen sowie mehrere Parteien zur Wahl.

Wo werden neue Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt und wer steht zur Wahl?

  • In Hameln treten neben dem amtierenden Oberbürgermeister Claudio Griese (CDU) auch Dr. Robert Wycislo (SPD), Sven Kornfeld (Grüne), Anke Blume (FDP), Julia Maulhardt (parteilos) und Tobias Matter-Prager (Frischer Wind) als Kandidat für den Chefposten im Rathaus an.
  • Zu Amtsinhaber Klaus Blome (parteilos) gesellen sich in Bad Pyrmont Uwe Schrader (SPD), Ute Michel (Grüne) und Carolin Muschter (parteilos).
  • In Emmerthal stellen sich Nils Benze (parteilos, geht für CDU und FWE ins Rennen), Dominik Petters (SPD) und Judith Rehberg (Basisdemokratische Partei) zur Wahl.
  • Die Bürger in Hessisch Oldendorf haben die Wahl zwischen Torsten Schulte (für SPD und Grüne) und Tarik Oenelcin (parteilos; geht für CDU und FDP ins Rennen).
  • Der einzige Kandidat, der sich in Salzhemmendorf zur Wahl stellt, ist Amtsinhaber Clemens Pommerening (parteilos).
  • In Bodenwerder-Polle kämpfen Tanya Warnecke (CDU), Sebastian Rode (SPD), Ulrike Weber (FDP) und Dr. Heike Bertram (parteilos) ums Bürgermeisteramt.
  • Marco Guss (SPD), Ute Hauk (CDU), Margret Lingenberg (parteilos) und Dirk Barkowski (parteilos) treten in Bad Münder an.

Wer darf wählen?

Bei der Kommunalwahl (Kreistag, Bürgermeister, Räte) dürfen Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union wählen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Bei der Bundestagswahl darf wählen, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft hat, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Im gesamten Landkreis Hameln-Pyrmont sind laut Pressestelle des Kreishauses etwas mehr als 121.000 Menschen wahlberechtigt, davon alleine rund 45.000 Wähler in Hameln.

Im Wahlkreis Hameln-Pyrmont/Holzminden gab es zur Bundestagswahl 2017 187.377 Wahlberechtigte.

Wie viele Stimmen habe ich?

Die Wählerinnen und Wähler erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der sie teilnehmen (bei dieser Wahl: einen für die Wahl des Kreistags, einen für die Wahl des jeweiligen Rats – Stadtrat, Gemeinderat, Ortsrat –, einen für die Wahl des Bürgermeisters und einen für die Wahl des Bundestags). Die Anzahl der zu vergebenen Stimmen ist je nach Wahl unterschiedlich.

Zur Bürgermeister- bzw. Oberbürgermeisterwahl kann jeder Wahlberechtigte eine Stimme für den favorisierten Kandidaten abgeben.

Bei der Wahl der einzelnen Vertretungen (also des Kreistages und der Räte) können insgesamt drei Stimmen verteilt werden. Alle drei Stimmen können einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin bzw. einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag gegeben werden – das nennt sich Kumulieren. Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und / oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden – das nennt sich Panaschieren.

Bei der Wahl zum Deutschen Bundestag hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat gewählt, die Zweitstimme kann einer Partei gegeben werden.

Wie finde ich mein Wahllokal?

Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung (die Benachrichtigungen zur Kommunalwahl sind bereits verschickt, die Benachrichtigungen zur Bundestagswahl sollen bis 5. September vollständig verschickt sein). Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, in welchem Wahlraum abgestimmt werden kann.

Was muss zum Wählen mitgebracht werden?

Die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).

Information

Kreistag – Stadtrat – Ortsrat: Was machen die denn da?

Der Kreistag

Aufgaben, die sinnvollerweise nicht jede Kommune für sich erfüllt, werden auf der Kreisebene bei der Kreisverwaltung gebündelt. In Hameln-Pyrmont sind das zum Beispiel Angelegenheiten der Müllabfuhr, des Jugendamtes, der Bau und Erhalt von Kreisstraßen, Berufsschulen. Der Kreistag ist das Gremium aus den gewählten Kandidaten. Auch hier wird in Ausschüssen gearbeitet: Es gibt den Kreisausschuss, in dem alle Beschlüsse, die der Kreistag treffen muss, vorbereitet werden. Daneben gibt es beisielsweise noch den Jugendhilfeausschuss, den Schulausschuss oder den Betriebssausschuss Abfallwirtschaft.

Der Stadtrat

Die Aufgaben einer Stadt teilen sich in Pflichtaufgaben und in freiwillige Aufgaben. Theoretisch kann sich eine Stadt freiwillig alle möglichen Aufgaben auferlegen. Die Pflichtaufgaben sind vom Bund und vom Land Niedersachsen vorgeschrieben. Dazu zählt beispielsweise das Passwesen oder die Straßenverkehrsaufsicht (Ordnungsamt). Eine Mischung aus Pflicht und Kür sind das Schulwesen, der kommunale Straßenbau, die Wasserversorgung – das muss von einer Stadt bereitgestellt werden, doch wie sie es macht und wie viel Geld sie dafür ausgibt, darüber entscheiden die gewählten Politiker. Zu den wirklich freiwilligen Aufgaben zählen das Theater, Schwimmbäder, Bücherei und auch der öffentliche Nahverkehr. Die gewählten Kandidaten schließen sich im Laufe der kommenden Wochen nach der Wahl zu Fraktionen zusammen, um im Stadtrat ihre Arbeit zu machen, tun sich mit Fraktionen anderer Parteien zusammen, um eine Mehrheit zu haben und bilden Ausschüsse für die großen Themen, die eine Stadt bewegt: Schul- und Sozialausschuss, Stadtentwicklung, Umwelt, Recht- und Sicherheit, Finanzen, Familie und Kultur. Dort beginnt die Arbeit. Entweder gibt es Vorlagen von der Verwaltung zu bestimmten Themen oder die Fraktionen selbst stellen Anträge, über die beraten und letztlich vom gesamten Rat entschieden werden muss. Treibend sind immer die Fragen: Was ist wichtig und richtig für die Stadt und ihre Bevölkerung und wie viel darf es kosten?

Die Ortsräte

Die Ortsräte haben kaum Entscheidungsbefugnisse, wissen aber, was in ihrem Ortsteil fehlt und besser werden muss. Die gewählten Ortsratsmitglieder sind daher eingebunden in die städtischen Entscheidungsprozesse, die für ihren Ortsteil relevant sind, vertreten dessen Interessen und tragen in ihren Ortsratssitzungen ihre Anliegen vor. Den Ortsräten steht aber auch ein Budget zur Verfügung, über das sie frei verfügen können – zum Beispiel für die Unterstützung von Vereinen, Dorfgemeinschaftshäusern, Pflege von Parkanlagen. Der Ortsrat wählt bei seiner ersten Sitzung den Ortsbürgermeister.

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