• Epaper
  • Kontakt
  • Abo
logo-without-text
  • Lokales
  • Region
  • News
  • Blaulicht
  • Mediathek
  • Hintergrund
  • Abo & Service
  • Kontakt
  • Epaper
  • Kontakt
  • Abo
  • Lokales
    • Rinteln
    • Bückeburg
    • Obernkirchen
    • Eilsen
    • Auetal
    • Hessisch Oldendorf
    • Stadthagen
  • Region
    • Schaumburg
    • Minden-Lübbecke
    • Hameln-Pyrmont
    • Lippe
  • News
    • Themen des Tages
    • Welt
    • Deutschland
    • Niedersachsen
  • Blaulicht
    • Blaulichtkarte
  • Sport
    • Sport Schaumburg
    • Sport national
    • Fußball international
  • Kultur
    • Kultur
    • Boulevard
  • Mediathek
    • Bildergalerien
    • Video
    • 360° Grad
    • Infografiken
    • Multimedia-Storys
  • Hintergrund
    • Hintergrund
    • Themendossiers
  • Meinung
    • Kommentar
  • Digital
    • SZLZ Smart
    • E-Paper
    • Facebook
    • Instagram
    • Twitter
    • Youtube
  • Portale
    • Trauer
    • Digitales Zeitungsarchiv
    • Immo
    • Fotoportal: Zeitreise
    • Karriere
    • Rinteln - damals und heute
    • Veranstaltungskalender
  • Abo & Service
    • Aboshop
    • Abo verwalten
    • Mein Profil
  • Anzeigen
    • Ansprechpartner
    • Anzeige buchen
    • Mediadaten
  • Kontakt
    • Redaktion
    • Geschäftsstellen
    • Anzeigen-Team
  • Startseite
  • Hintergrund
  • Hintergrund
×

Behördliche Drohnenjäger blasen zum Angriff

Knöllchen am Himmel

Sie werden allmählich zur Plage: Private und gewerbliche Drohnen bevölkern zunehmend den Himmel, Berichte über Beinahe-Kollisionen häufen sich. Die Behörden konnten bisher kaum etwas tun. Doch jetzt gehen sie in die Offensive. Wegen Ordnungswidrigkeiten verschickt sie immer häufiger Knöllchen. Und das wird teuer.

veröffentlicht am 20.04.2016 um 16:54 Uhr
aktualisiert am 20.04.2016 um 19:47 Uhr

20. April 2016 16:54 Uhr

Ralf E. Krüger und Cornelia Kurth

Sie werden allmählich zur Plage: Private und gewerbliche Drohnen bevölkern zunehmend den Himmel, Berichte über Beinahe-Kollisionen häufen sich. Die Behörden konnten bisher kaum etwas tun. Doch jetzt gehen sie in die Offensive. Wegen Ordnungswidrigkeiten verschickt sie immer häufiger Knöllchen. Und das wird teuer.

Anmelden und weiterlesen:
Passwort vergessen?
Anzeige

Seit unbemannte Fluggeräte preiswert und populär wurden, herrscht Wildwest-Stimmung am Himmel. Auflagen gibt es genug – allgemein bekannt sind sie aber den wenigsten Drohnenbesitzern. Lange konnten die Behörden nur hilflos zusehen, doch das ändert sich jetzt. „Die Meldungen über eklatante Verstöße häufen sich, da haben wir Handlungsbedarf gesehen“, sagt Silvana Reimann von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel. Ihre Behörde, die für den Luftverkehr in Südostniedersachsen zuständig ist, geht nun in die Offensive. Wegen Ordnungswidrigkeiten verschickt sie immer häufiger Knöllchen. Und die können jeweils mehrere Hundert Euro kosten.

Die örtliche Luftaufsicht ist in Deutschland Ländersache – in Südostniedersachsen, und damit auch im Weserbergland, ist daher Reimanns Abteilung zuständig. Für den nordwestlichen Bereich zeichnet die Landesbörde in Oldenburg verantwortlich. „Die Dimension des Problems hat eindeutig zugenommen“, sagt Wolfenbüttels Geschäftsbereichsleiter Bernd Mühlnickel. Während in Berlin und Brüssel die große Politik über neue Reglementierungen für Drohnenbesitzer nachdenkt, herrschte bisher in vielen bundesdeutschen Amtsstuben angesichts der fehlenden Registrierungspflicht weitgehend Improvisation. Denn wem soll man Bußgeldbescheide schicken, wenn man in der Regel nicht mal weiß, wem die Drohne gehört? Hilfreich sind da die Drohnenbesitzer selber – sie stolpern zunehmend über ihre eigenen Filme oder Bilder im Internet.

Landesamt wertet Drohnen-Bilder aus

„So langsam läuft das an bei uns“, sagt Reimann. „Wir schauen uns oft die Bilder bei Google an und berechnen dann, wie hoch etwa die Wolkenunterdecke an dem Tag war.“ Die Methode, die der Berechnung der jeweiligen Flughöhe der Drohne dient, ist erfolgreich. Immer öfter erreichen die Behörde zudem Anzeigen und Beschwerden. „Alleine in einer Woche sind fünf neue Anzeigen hereingekommen“, betont Reimanns Kollege Maximilian Beck. Zum Vergleich: Im Vorjahr gab es eine pro Monat. „Das steigt rasant an“, erklärt Beck, der sich im Internet Drohnen-Luftbilder mit professionellem Interesse anschaut. „Da wird eigentlich immer etwas falsch gemacht, weil sich die Betreiber der gesetzlichen Auflagen überhaupt nicht bewusst sind.“

Foto: DIALOG

Das Phänomen Drohne ruft auch zunehmend Bürger auf den Plan, die sich gestört fühlen. „Die Unfallanzeigen nehmen zu, wir bekommen zudem viele Anrufe von erbosten Nachbarn“, bestätigt Reimann. Es melden sich aber auch Grundstückseigentümer, die vor den Drohnenaufstieg nicht wie vorgeschrieben um Erlaubnis gefragt wurden. Die Behörde hat aber in erster Linie gewerbliche Drohnen im Visier, bei denen die Aufstiegsgenehmigung in Niedersachsen auf 100 Meter begrenzt ist.

Für die Sport- und Freizeitnutzung der Drohnen gelten vergleichsweise wenig Beschränkungen, doch drohen auch hier Fallstricke: „Wenn Bilder auf Youtube oder Facebook veröffentlicht werden, ist rein rechtlich der reine Sport- und Freizeitbereich nicht mehr gegeben“, meint Beck. Meist sind es Überflüge von Industrieanlagen, Kirchen oder Autobahnen, aber auch schon mal Flüge in extremer Höhe jenseits des vorgeschriebenen Sichtkontakts. Ein Drohnenbesitzer wurde von der Behörde angeschrieben, nachdem er im Internet über Funkkontakt zu seiner gut einen Kilometer hoch fliegenden Drohne berichtet hatte.

Erfahrungsgemäß zahlen die Angeschriebenen nach dem Ausfüllen eines Anhörungsbogens kommentarlos. Zumal viele moderne Drohnen auch über eine Art elektronisches Logbuch verfügen, über das sich die Flughöhe verfolgen lässt. Die Höhe der Geldstrafen liegt bisher bei 300 bis 450 Euro – der Gebührenrahmen für die Ordnungswidrigkeiten reicht aber bis zu 50 000 Euro. „Den wenigsten sind die Auflagen überhaupt bewusst – obwohl sie auf ihren Genehmigungen ausführlich erklärt aufgedruckt sind“, sagt Beck.

Ein bisschen verrückt kann es einem schon vorkommen, dass Drohnen von jedem, der es gerne will, gesteuert werden dürfen. Sie gelten als Spielzeug, auch wenn manche bis zu 50 Kilometer pro Stunde schaffen, und so sind sie, nicht anders als ein ferngesteuertes Auto, unter Aufsicht auch für Kinder freigegeben. Eine Art Drohnenführerschein wird nicht verlangt, auch keine Registrierung. Ja, ein gewisser Regelkatalog muss eingehalten werden, aber, wie es Norbert Richert vom Rintelner Modellflugverein etwas resigniert sagt: „Wo kein Richter ist, da auch kein Henker.“

In Rinteln und Hameln bislang kaum Probleme

Zwar ist zum Glück nichts Schlimmes passiert, als am vergangenen Montag in London eine Drohne mit einem Passagierflugzeug zusammenstieß. Doch leuchtet es ein, wenn aus diesem Anlass strengere Regeln gefordert werden, mit denen durchgesetzt werden kann, dass eine herumschwirrende Drohne nicht zur Gefahr für andere wird. „Ich würde das sehr begrüßen“, sagt da der Rintelner Marlon Weber, der zusammen mit seinem Vater Tobias ein Unternehmen führt, dass auch Luftaufnahmen, die per Kamera-Drohne aufgenommen werden, anbietet. „Gewerbetreibende wie wir haben eine Reihe von Auflagen zu erfüllen. Ich ärgere mich durchaus, wenn Fehler, die vollkommen uninformierte Leute machen, dann uns angekreidet werden.“

Theoretisch muss jeder, der eine Drohne fliegen lässt, sich an gewisse Vorsichtsmaßnahmen halten. Dazu gehört vor allem, dass die Drohne niemals außer Sichtweite des Steuernden geraten darf. Das kann durchaus mal passieren, denn immerhin beträgt die Reichweite der Drohnensteuerung etwa 1,5 Kilometer. Ein Profi wie Marlon Weber verfolgt den Flug deshalb vorsichtshalber immer auch über seinen iPod auf einer entsprechenden Karte, etwa, wenn er morgens am Klippenturm filmt und es dort noch etwas nebelig ist. Aber Drohnenführer, die wie er Aufträge entgegennehmen – etwa, um den Bau des neuen VTR-Vereinsheimes zu verfolgen, oder, wie im letzten Jahr, den Mountain-Cup – sie müssen sowieso eine Aufstiegsgenehmigung beantragen und einzelne Flüge dann mit der Stadt absprechen. Profis haben auch eine Prüfung abzulegen und müssen außerdem zwingend eine Versicherung abschließen, die, was sonst nicht üblich ist, eventuelle Schäden durch die Drohnen übernimmt. Außerdem ist es für sie selbstverständlich, dass sie nicht über Wohngebiete und sonstige „Menschenansammlungen“ fliegen, dass sie nicht über eine Höhe von hundert Metern hinaus aufsteigen, und die Sperrzonenzonen rund um Flugplätze und Naturschutzgebiete beachten. „Ich wette, dass die meisten privaten Drohnenführer von diesen Regeln kaum was wissen“, sagt er. Bisher ist allerdings von verantwortungslosem Drohnenflug in Rinteln nichts bekannt. „Wir haben noch keinerlei schlechte Erfahrung gemacht, es scheinen wirklich nur sehr wenige Drohnen unterwegs zu sein“, sagt Andreas Buchmeier vom Rintelner Ordnungsamt. Allerdings gibt er zu, dass die Stadt sich nicht so richtig zuständig fühlt. Die Aufstiegserlaubnis wird von der Landesbehörde in Wolfenbüttel erteilt. „Wenn die eine Erlaubnis erteilt, dann sagen wir in der Regel ebenfalls ja.“ Sollte tatsächlich eine Drohne gesichtet werden, die ordnungswidrig über dem Stadtgebiet fliegt, dann sei das Ordnungsamt aber der Ansprechpartner für eine Beschwerde.

Auch der Luftsportverein Rinteln sieht die Sache gelassen. „Uns ist noch nie jemand in die Quere gekommen innerhalb unserer Schutzzone von anderthalb Kilometern um den Flugplatz herum“, so Flieger Friedhelm Steinkamp. Norbert Richert, leidenschaftlicher Modellflugzeug-Freund, sieht die Drohnen aus anderen Gründen nicht gerne herumfliegen: Er findet die Modellflugzeuge viel reizvoller und gibt zu bedenken, dass eigentlich jeder, der eine Drohne fliegen lässt, die teure Zusatzversicherung braucht. „Dabei ist die Wahrscheinlichkeit von einer abstürzenden Drohne getroffen zu werden ungefähr so groß, wie einen Sechser im Lotto zu gewinnen“, meint er.

Das müssen Drohnenflieger wissen

Das Ordnungsamt der Stadt Hameln hatte bislang nur wenig mit Drohnen zu tun. Nach Angaben von Pressesprecherin Janine Herrmann gibt es kaum Berührungspunkte. Beschwerden über Drohnen seien nicht eingegangen. Was Drohnenbesitzer, die Filmaufnahmen machen, beachten müssen: Auch sie brauchen eine kostenpflichtige Aufstiegsgenehmigung, wenn sie die Fotos außerhalb vom unmittelbaren Freundeskreis weitergeben. Zudem sollten sie sich im Klaren darüber sein, dass solche Aufnahmen schnell die Persönlichkeitsrechte anderer verletzten können. Ach – und betrunken sein, das darf man ganz und gar nicht, wenn man eine Drohne fliegen lässt.

Info: Wer unsicher ist, kann sich direkt an das Landesamt in Wolfenbüttel wenden und sich informieren. Zuständig für den Luftverkehr ist dort Claudia Thienel (05331/8809-346).

Diese Drohne fliegt lediglich zehn Meter hoch und kommt dem Flugzeug nicht bedrohlich nahe. Doch immer häufiger gibt es Zwischenfälle und auch Anzeigen.Foto: dpa




Das könnte Sie auch interessieren...

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Datenschutz-Einstellungen

Eine starke Gruppe: Schaumburger Zeitung | Schaumburg-Lippische Landes-Zeitung | Deister- und Weserzeitung | Pyrmonter Nachrichten | DeWeZet Bodenwerder | Neue Deister-Zeitung | Medien31

© C. Bösendahl GmbH & Co. KG