Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen erklärt die Gesetzeslage
Das müssen Hausbesitzer jetzt wissen: Wann ist Wespennest-Entfernung Sache des Vermieters?
Wespennest: Wer zahlt für die Entfernung?
Wann gilt ein Wespennest an einer Wohnung oder einem Haus eigentlich als Gefahr für Leib und Leben? Und wer muss die Kosten für eine professionelle Entfernung bezahlen? Der Verein Haus und Grund gibt fachlich fundierte Auskünfte zu diesem für Immobilienbesitzer wichtigen Thema.
OBERNKIRCHEN. Kosten für die Entfernung von Wespennestern können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, sondern zählen zu den sogenannten Instandhaltungskosten. Sie müssen vom Vermieter getragen werden (AG München, Urteil vom 24.06.2011 – 412 C 32370/10, WuM 2011, 629). Wie gefährlich aber sind Wespennester? Anders gefragt: Kann der Mieter ohne weiteres einen Schädlingsbekämpfer beauftragen, ohne den Vermieter vorher zu fragen?