Für die Anklage wegen schwerer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Deutschen bleibt das Landgericht Braunschweig zuständig. Das Landgericht habe sich zu Unrecht für unzuständig erklärt und habe über die Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Dienstag mit. Der OLG-Strafsenat hob auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft die Landgerichtsentscheidung auf und setzte einen aufgehobenen Haftbefehl wieder in Kraft.
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