BÜCKEBURG. Exakt 15 456 Wahlberechtigte in Bückeburg sind aufgerufen, bei der Landtagswahl am Sonntag, 9. Oktober, ihre Stimme abzugeben. Und gut 900 haben davon schon per Briefwahl Gebrauch gemacht. Was alles zu beachten ist:
BÜCKEBURG. Exakt 15 456 Wahlberechtigte in Bückeburg sind aufgerufen, bei der Landtagswahl am Sonntag, 9. Oktober, ihre Stimme abzugeben. Und gut 900 haben davon schon per Briefwahl Gebrauch gemacht. Denn seit Anfang des Monats hat die Stadt die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wie ohnehin die Vorbereitungen für die Wahl bereits auf Hochtouren laufen, wie die Stadtverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte.
Wahlberechtigt sind nach Angaben von Bernd Meier von der Verwaltung alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Land Niedersachsen ihren Wohnsitz haben. Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Briefwahlbüro im Stadthaus
Für die Abwicklung der Briefwahl hat die Stadt seit dem 5. September ein Briefwahlbüro geöffnet, das sich im Zimmer 3 des Stadthauses I (auf dem Flur des Bürgerbüros befindet. Das Briefwahlbüro ist zu den Öffnungszeiten der Verwaltung erreichbar. Der Wahlschein kann schriftlich oder mündlich beantragt werden. Es besteht hierzu nach Auskunft der Verwaltung auch die Möglichkeit, den Wahlschein online oder über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code zu beantragen. Alle Informationen zum Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen können der Bekanntmachung entnommen werden, die auf den Internetseiten der Stadt Bückeburg und den Aushängen in den Verwaltungsgebäuden eingesehen werden kann.
Wie bei vorherigen Wahlen gibt es 21 Wahllokale. Allerdings ist für die Landtagswahl bei der Zuordnung von Wahlräumen zu den Wahlbezirken eine Änderung zu den letzten Wahlen vorgenommen worden, wie die Stadt in einer Mitteilung ausgeführt hat: Im Wahlbezirk 14 wird beim THW Bückeburg, Petzer Straße 19 i gewählt; im Wahlbezirk 19 Seniorentreff Röcke, Südring 4. Die Hinweise zu den Wahlbezirken und zu den Wahlräumen können auch den zugestellten Wahlbenachrichtigungen entnommen werden oder im Internet unter www.bueckeburg.de/Aktuelles/Wahlinformationen eingesehen werden.
Genügend Wahlhelfer gefunden
Bei den Wahlvorständen und Wahlhelfern hat die Stadt nach Angaben von Meier keine Probleme. Meier: „Alle Wahlvorstände sind vollzählig.“ Es werden circa 180 Wahlhelfer und Wahlhelferinnen eingesetzt. Briefwahlvorstände werden nicht bei der Stadt Bückeburg eingesetzt, da die Briefwahlauszählung beim Landkreis Schaumburg erfolgen wird.
Zu möglichen Regelungen zu Corona weist die Stadt darauf hin, dass es derzeit keine Regelungen in den Corona-Vorschriften des Landes hinsichtlich der Wahlen gibt. Die Stadt Bückeburg wird nach Angaben Meiers dennoch einige Hygienemaßnahmen aus dem vergangenen Jahr umsetzen, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Desinfektionsmittelständern und Schutzwänden für die Wahlhelfer. Für die Wähler wird empfohlen, sich wie im vergangenen Jahr einen eigenen Stift mitzubringen. Es werden aber auch Stifte zur Verfügung gestellt. Bezüglich des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung verweist die Stadt auf die Niedersächsische Corona-Verordnung, nach der das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen empfohlen wird. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen hinsichtlich der Vorschriften in Bezug auf Corona ergeben, würde entsprechend informiert.
Präsentation der Ergebnisse
Wer sich am Abend der Wahl über Ergebnisse informieren will: Die Präsentation der Wahlergebnisse wird im Neuen Ratssaal des Rathauses stattfinden. Dabei wird die „Live-Auswertung“ des Vote-Managers auf der Leinwand präsentiert und die Ergebnisse der Schnellmeldungen werden aushängen. Diese können zudem online über die Homepage abgerufen werden. Ein entsprechender Link wird nach Angaben Meiers hinterlegt.