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OVG macht Weg frei für Weiterbau des Regioports Weser am Mittellandkanal

Baugenehmigung rechtens

BÜCKEBURG/MINDEN. Die Baugenehmigung für den Neubau des Containerhafens Regioport Weser am Mittellandkanal ist rechtmäßig erteilt worden. Zu diesem Ergebnis ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am 9. Februar im Verfahren um die Rechtswirksamkeit der von der Stadt Minden erteilten Baugenehmigung gekommen. Das hat die Stadt Minden mitgeteilt, der jetzt der Beschluss der OVG-Richter übermittelt worden ist.

veröffentlicht am 26.02.2018 um 15:39 Uhr
aktualisiert am 26.02.2018 um 18:10 Uhr

26. Februar 2018 15:39 Uhr

Am Mittellandkanal zwischen dem Hafen Berenbusch und Minden gehen die Arbeiten am Regioport Weser weiter voran. Foto: bus

BÜCKEBURG/MINDEN. Die Baugenehmigung für den Neubau des Containerhafens Regioport Weser am Mittellandkanal ist rechtmäßig erteilt worden. Zu diesem Ergebnis ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am 9. Februar im Verfahren um die Rechtswirksamkeit der von der Stadt Minden erteilten Baugenehmigung gekommen. Das hat die Stadt Minden mitgeteilt, der jetzt der Beschluss der OVG-Richter übermittelt worden ist.

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Die Bauarbeiten für den Regioport laufen seit Sommer 2017. Die Antragstellerin hatte nach einem abgelehnten Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Minden beim OVG eingelegt (wir berichteten). Die Frau aus Bückeburg hatte im Januar 2017 die erteilte Baugenehmigung für das Hafen-Projekt angefochten, um einen Baustopp zu erwirken. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Minden hatte den Eilantrag daraufhin abgelehnt. Das Gericht sah im Herbst 2017 „nach überschlägiger Bewertung der Sach- und Rechtslage die Rechte der Klägerin nicht verletzt“. Zu dem gleichen Schluss kam nun auch das OVG Münster. Es ließe sich keine Verletzung „von schützenden Normen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts feststellen“, heißt es in der Begründung des Beschlusses.

Die Antragstellerin könne sich nicht auf ein sogenanntes Planbedürfnis berufen, heißt es weiter, da sie aufgrund der Entfernung ihres Grundstücks vom Vorhaben „durch das Unterbleiben der erforderlichen Planung“ nicht in ihren eigenen Interessen berührt sei, so das OVG. Auch in Zusammenhang mit dem Immissionsschutz konnte das Gericht in Münster keine Überschreitung der Richtwerte bezogen auf das Grundstück der Klägerin feststellen.

Basis für die weiter rechtswirksame Baugenehmigung ist der vom Planungsverband Regioport Weser aufgestellte B-Plan. Auch gegen diesen wurde geklagt. Der Ende Juni 2017 erlassene Beschluss des OVG Münster dazu bezog sich im Schwerpunkt auf die Gründung und die Rolle des Planungsverbandes und auf die Frage, ob die beiden Kreise Minden-Lübbecke und Schaumburg überhaupt über die Planung mitbeschließen durften (wir berichteten). Im Sommer 2017 hatte der Planungsverband Regioport Weser Revision gegen die ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster zum Bebauungsplan eingelegt.

Foto: DIALOG

In dieser Sache wird Mitte Mai 2018 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Würde das Revisionsverfahren zum Nachteil des Planungsverbandes ausgehen, müsste ein neuer Bebauungsplan für das Projekt aufgestellt werden.




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