Bückeburg. Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen ist am gestrigen Montag der Auftakt eines Prozesses vor der 1. Großen Jugendkammer am Landgericht Bückeburg über die Bühne gegangen. Dabei geht es um insgesamt vier Vorfälle, die sich alle im Jahr 2013 in Bückeburg ereignet haben sollen. Beschuldigt ist ein der linken Szene zuzurechnender junger Mann (20). Ihm wird vorgeworfen, von ihm dem rechten Spektrum zugeordnete Personen beleidigt, bedroht, genötigt und mit Reizgas verletzt zu haben – so die von Oberstaatsanwalt Klaus Jochen Schmidt verlesene Anklageschrift.
Bückeburg. Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen ist am gestrigen Montag der Auftakt eines Prozesses vor der 1. Großen Jugendkammer am Landgericht Bückeburg über die Bühne gegangen. Dabei geht es um insgesamt vier Vorfälle, die sich alle im Jahr 2013 in Bückeburg ereignet haben sollen. Beschuldigt ist ein der linken Szene zuzurechnender junger Mann (20). Ihm wird vorgeworfen, von ihm dem rechten Spektrum zugeordnete Personen beleidigt, bedroht, genötigt und mit Reizgas verletzt zu haben – so die von Oberstaatsanwalt Klaus Jochen Schmidt verlesene Anklageschrift.
Die Verteidigung respektive Rechtsanwalt Bernd Brüntrap aus Minden, wandte dazu ein, dass zumindest drei der seinem Mandanten vorgeworfenen Delikte als Bagatellen im Bereich der Alltagskriminalität einzustufen seien, weshalb hierfür gemäß Jugendstrafrecht allenfalls „Weisungen und Auflagen“ in Betracht kämen. Ferner wandte er (als zusätzlicher Verteidiger war der Hannoversche Anwalt Paulo Dias zugegen) ein, dass diese Taten bereits mehr als zwei Jahre zurücklägen.
Überdies sei dieses Verfahren „nur lokalen Besonderheiten und Eigenheiten“ der Bückeburger Strafverfolgungsbehörde geschuldet. Die „Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit der der militanten Neonazi-Szene“ angehörenden Personen sei mit größter Vorsicht zu bewerten, sagte Brüntrap. Vor diesem Hintergrund hegte er den „Verdacht“, dass an seinem Mandanten möglicherweise mit einem Verfahren vor der 1. Großen Jugendkammer am Landgericht (statt vor dem Jugendrichter) ein „Exempel“ vollzogen werden solle. Und dass das Gericht der „Absicht der Rechten“, Linke durch Falschaussagen vor Gericht zu ziehen, „auf den Leim“ gegangen sei.
Wegen drei (nämlich Beleidigung, Bedrohung und Nötigung) der insgesamt vier mutmaßlichen Taten, die seinem Mandanten zur Last gelegt werden, beantragte Brüntrap daher die Einstellung der Verfahrens. Konkret begründete er dies unter anderem damit, dass bei seinem Mandanten seinerzeit gar kein Messer, mit dem dieser einen Rechten bedroht haben soll, gefunden worden sei. Auch habe bei seinem Mandanten „kein ernstlicher Wille“ bestanden, jener Person mit einem Messer Gewalt anzutun. Überdies sei es „nicht im Ansatz zur Verwirklichung“ solch einer Tat gekommen. Fraglich sei zudem, ob angebliche Beschimpfungen mit den Worten „Hundesohn“, „Faschos“ und „Das sind Nazis“ überhaupt einen Tatbestand des Paragrafen 185 des Strafgesetzbuches (Beleidigung) darstellen.
Oberstaatsanwalt Klaus Jochen Schmidt regte dann ein „Rechtsgespräch“ zwischen der fünfköpfigen Kammer, den beiden Verteidigern und der Staatsanwaltschaft an – also unter Ausschluss des Angeklagten und der Öffentlichkeit. Zwar rechtfertige der Umfang der dem Angeklagten vorgeworfenen Taten ein Verfahren vor der 1. Großen Jugendkammer am Landgericht, gleichwohl sehe auch er die von der Verteidigung vorgebrachte Gefahr einer „Stigmatisierung“ des Angeklagten, sagte Schmidt. Da der Vorsitzende Richter, Norbert Kütemeyer, an dieser Stelle ebenfalls ein Rechtsgespräch für sinnvoll erachtete, wurde die Verhandlung für diesen Zweck für geraume Zeit unterbrochen.
Nach der Wiederaufnahme der Verhandlung verkündete Kütemeyer, dass die Zuständigkeit der 1. Großen Jugendkammer am Landgericht aufgrund des „besonderen Umfangs der Sache“ sowohl aus damaliger als auch aus heutiger Sicht gegeben sei. In dem zwischenzeitlich geführten Rechtsgespräch indes seien noch einmal die unterschiedlichen Standpunkte dargelegt worden. Nach abschließender Beratung werde es jedoch nicht zu einer Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der drei diesbezüglich genannten Anklagepunkte kommen.
Weiter ging es darauf hin mit der Befragung von Zeugen. Der nächste Prozesstag in dieser Angelegenheit ist für Freitag, den 15. Januar, geplant.red