BÜCKEBURG. Vor dem Hintergrund der rückläufigen Corona-Zahlen hat das Land Niedersachsen Lockerungen für das Hotellerie-Gewerbe bekannt gegeben: Seit dieser Woche dürfen die Beherbergungsbetriebe bis zu einer Auslastung von 60 Prozent ihrer Zimmerkapazität Gäste aufnehmen. Eine Überschreitung dieser Kapazitätsgrenze von 60 Prozent ist zulässig, wenn der Betrieb ausschließlich Geschäftsreisende aufnimmt. Zur Verminderung des Infektionsrisikos muss ein Corona-Hygienekonzept vorliegen. Auch in Bückeburg ist das Hotelleriegewerbe durch die Corona-Krise in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Gegenüber dieser Zeitung haben die Betreiber einiger im Stadtgebiet ansässiger, renommierter Häuser über deren Probleme berichtet.
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