BÜCKEBURG. Die Feuerwehr hat es bereits getan und bei gemeindlichen Veranstaltungen wie Erntefest, Schützenfest oder Laternenumzug die Sicherung übernommen, wenn keine Polizeikräfte zur Verfügung standen. Nun gab es eine Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes, die Bückeburg zum Handeln zwang:
- Nach Registrierung sofort lesen
- Kein Abo, keine Kosten
- Jeden Tag über 100 Artikel kostenlos lesen
Sie müssen lediglich Ihre gültige E-Mail und Ihren Namen angeben. Ihre Email ist auch gleichzeitig Ihr Benutzername. Wir verwenden Ihre Daten, um Ihnen u.a. passende Artikelempfehlungen vorschlagen zu können. Eine Weitergabe außerhalb unseres Unternehmens erfolgt nicht.