Journalist lässt sich Beleidigung nicht gefallen / Geschäftsmann steuert auf seine zehnte Vorstrafe zu
Geldstrafe für Goebbels-Vergleich
BÜCKEBURG. Zu einer Geldstrafe von 3000 Euro ist ein früherer Bückeburger vom Amtsgericht Bückeburg verurteilt worden, der in Leserbriefen das lokale Geschehen äußerst kritisch begleitet hat. In Mails an drei Empfänger hatte er einen Journalisten unserer Zeitung als „Miniaturausgabe von Goebbels“ bezeichnet: Ihm hatte ein Bericht des Journalisten über die mögliche Neubautrasse der Bahn nicht gepasst. Das Urteil gegen den mehrfach vorbestraften 71-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig.