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Bückeburger Niederung: Landwirtschaft im Natur- und Landschaftsschutzgebiet

Kein Pachtzins - aber Agrarförderungen

BÜCKEBURG. Dass Landwirte in einem Naturschutzgebiet nicht machen können, was sie wollen, liegt auf der Hand. Und auch die für die Bückeburger Niederung geplante neue Landschaftsschutzgebiet-Verordnung bringt Einschränkungen mit. Beides aber ist nur die halbe Wahrheit. „In Naturschutzgebieten (NSG) besteht für bestimmte Einschränkungen, die durch die NSG-Verordnung festgelegt werden, ein Anspruch auf Erschwernisausgleich. Dieser wird vom Land gezahlt; die Höhe richtet sich nach der sogenannten Erschwernisausgleichsverordnung“, teilt Martina Engelking, die Leiterin des Naturschutzamtes des Landkreises Schaumburg, auf Anfrage dieser Zeitung mit.

veröffentlicht am 08.02.2021 um 11:58 Uhr

08. Februar 2021 11:58 Uhr

Die vom Landkreis Schaumburg öffentlich gemachte Karte zeigt die geplanten Grenzen des Naturschutzgebietes (rot) und des Landschaftschutzgebietes (grau). Die in der Bückeburger Niederung vorhandenen Grünlandflächen sind grün gekennzeichnet; Grünlandflächen mit besonderer ökologischer Bedeutung sind in der Karte mit Kreuzen gepunktet hervorgehoben. Foto: wk
Michael_Werk
Michael Werk Reporter zur Autorenseite

BÜCKEBURG. Dass Landwirte in einem Naturschutzgebiet nicht machen können, was sie wollen, liegt auf der Hand. Und auch die für die Bückeburger Niederung geplante neue Landschaftsschutzgebiet-Verordnung bringt Einschränkungen mit. Beides aber ist nur die halbe Wahrheit. „In Naturschutzgebieten (NSG) besteht für bestimmte Einschränkungen, die durch die NSG-Verordnung festgelegt werden, ein Anspruch auf Erschwernisausgleich. Dieser wird vom Land gezahlt; die Höhe richtet sich nach der sogenannten Erschwernisausgleichsverordnung“, teilt Martina Engelking, die Leiterin des Naturschutzamtes des Landkreises Schaumburg, auf Anfrage dieser Zeitung mit.

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