BÜCKEBURG. Sonntags gemütlich mit der Familie über einen Trödelmarkt auf dem Marktplatz oder einem Großparkplatz bummeln? In Bückeburg ist das wie in den meisten anderen niedersächsischen Kommunen vorerst Geschichte. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hat der – bei vielen Deutschen auch in Zeiten des Internethandels nach wie vor hochbeliebten – Freizeitbeschäftigung landesweit an Sonntagen den Garaus gemacht. Grund ist das Niedersächsische Sonn- und Feiertagsgesetz, zu dem nach Meinung des Gerichts gewerbliche Trödelmärkte im Widerspruch stehen. Und das hat Konsequenzen auf das Bückeburger Veranstaltungsangebot an Wochenenden – und zwar spürbare.
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