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Machbarkeitsstudie abgeschlossen / Bürgermeister: Grundstück für Gerätehaus soll zeitnah gekauft werden

So läuft die geheime Grundstückssuche für die neue Feuerwache

CAMMER. Die Suche nach einem geeigneten Grundstück für das neue Feuerwehrgerätehaus in Cammer ist vorerst abgeschlossen. Das Bauamt der Stadt Bückeburg hat nach Angaben von Bürgermeister Axel Wohlgemuth ein geeignetes Grundstück gefunden.

veröffentlicht am 29.04.2022 um 13:00 Uhr

29. April 2022 13:00 Uhr

Das Feuerwehrgerätehaus in Cammer ist zu klein – ein neues soll schnellstmöglich gebaut werden. Foto: leo
Leonhard Behmann
Leonhard Behmann Redakteur zur Autorenseite

CAMMER. Die Suche nach einem geeigneten Grundstück für das neue Feuerwehrgerätehaus in Cammer ist vorerst abgeschlossen. Das Bauamt der Stadt Bückeburg hat nach Angaben von Bürgermeister Axel Wohlgemuth ein geeignetes Grundstück gefunden.

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Die Machbarkeitsstudie sei nun abgeschlossen. „Sie hat ergeben, dass das Areal grundsätzlich geeignet ist“, sagt der Verwaltungschef.

Vor Kurzem habe die Stadt das Gespräch mit den Grundstückseigentümern gesucht, heißt es. „Ich glaube, wir haben uns sehr stark bei den beiderseitigen Interessen und Vorstellungen angenähert“, verrät Wohlgemuth. Nun solle noch geschaut werden, ob das Gelände auch den Ansprüchen der Feuerwehr gerecht werde, erklärt der Bürgermeister. „Davon gehe ich aber aus“, fügt er hinzu.

Bürgermeister: Areal soll zeitnah gekauft werden

Bürgermeister Wohlgemuth glaubt, dass das Grundstück „zeitnah“ gekauft werden kann. Im Haushalt 2022 hat die Stadt Bückeburg bereits 40 000 Euro für die Planungskosten eingestellt. Frühestens im Jahr 2023 soll mit dem Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses in Cammer begonnen werden.

Foto: DIALOG

Suche nach Grundstück war schwierig

Zuletzt hatte sich die Suche nach einem geeigneten Grundstück für die neue Feuerwache als schwierig erwiesen. Von den ursprünglich drei Grundstücken, die vom Bauamt in Betracht gezogen wurden, kam schließlich nur noch eine Örtlichkeit infrage. Dort wurde nun die Machbarkeitsstudie durchgeführt. Wo sich das anvisierte Gelände befindet, will die Stadtverwaltung noch nicht verraten – schließlich seien die Grundstücksverhandlungen nicht öffentlich.

Das soll gebaut werden

Auf dem Areal soll ein Feuerwehrgerätehaus mit Sozial- und Verwaltungsräumen, Umkleiden sowie drei Fahrzeughallen gebaut werden. In der Machbarkeitsstudie ging es darum, wie viel Fläche des Grundstücks erworben werden muss, welche Baumaßnahmen ergriffen werden müssen und wie das Grundstück von der Straße erreicht werden kann. Auch die Typografie des Geländes ist von Experten untersucht worden.

Grundstücksbesitzer macht Rückzieher

Der Besitzer einer anderen von der Stadt anvisierten Baufläche in Cammer hatte in der Vergangenheit doch nicht mehr verkaufen wollen, heißt es von der Stadt.

Naturschutz macht Bauamt Strich durch die Rechnung

Bei einem dritten Grundstück hatten unter anderem die nach Angaben des Bauamtes gefährdeten Pflanzenarten „Großer Wiesenknopf“ und „Goldhafer“ den Bau verhindert. Aber noch weitere Dinge sprachen aus Sicht der Stadtverwaltung gegen diese Fläche. „An der nordwestlichen Grundstücksgrenze stehen im Bereich der Grabenböschung zwei alte Kopfweiden, deren Erhalt aus faunistischer Sicht wünschenswert ist“, erklärt Bauamtsleiter Björn Sassenberg.

Insekten verhindern Bau auf anvisierter Fläche

Östlich, direkt an die Kopfweiden angrenzend, gibt es zudem einen 200 bis 250 Quadratmeter großen Bereich einer extensiven, nicht gepflegten und scheinbar ungenutzten sogenannten Ruderalflur. „Dieser Bereich bietet zur entsprechenden Jahreszeit Schutz- und Versteckmöglichkeiten für Insekten und andere Tiere“, erklärt der Baurat. Darüber hinaus sei der übrige Bereich als mesophiles Grünland – also Land, das eine mittlere Feuchte aufweist – einzustufen, das nach dem Bundesnaturschutzgesetz als gesetzlich geschütztes Biotop gelten könne.

Aufgrund der Nähe zum EU-Vogelschutzgebiet Schaumburger Wald sei zudem eine Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit durchzuführen und artenschutzrechtliche Untersuchungen hinsichtlich von Brutvögeln, Fledermäusen, Amphibien und auch Insekten (zum Beispiel Heuschrecken) erforderlich. Zusätzlich würde ein Gewässerrandstreifen in einer Breite von mindestens zehn, gegebenenfalls sogar 15 Metern, der entlang der Bückeburger Aue belassen werden muss, die Bebaubarkeit des Grundstücks einschränken. „In der Summe betrachtet sind die naturschutzfachlich zu berücksichtigenden Aspekte so hoch, dass von der weiteren Entwicklung der Fläche Abstand genommen wurde“,s o Sassenberg.

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