BÜCKEBURG. Zwei Jahre nach einem Raubüberfall auf eine Spielhalle an der Langen Straße hat das Bückeburger Landgericht gegen den Täter eine Bewährungsstrafe verhängt. Weil die Richter von einem minder schweren Fall ausgehen, verschiebt sich der Strafrahmen nach unten. Die Vollstreckung der zweijährigen Freiheitsstrafe wegen schweren Raubes konnte ausgesetzt werden. Bei mehr als zwei Jahren wäre das nicht mehr möglich gewesen.
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