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Gericht erkennt auf minder schweren Fall / Räuber kommt mit Bewährungsstrafe / „Ich bin kein Profi“

Stümperhafter Überfall auf eine Spielhalle in Bückeburg

BÜCKEBURG. Zwei Jahre nach einem Raubüberfall auf eine Spielhalle an der Langen Straße hat das Bückeburger Landgericht gegen den Täter eine Bewährungsstrafe verhängt. Weil die Richter von einem minder schweren Fall ausgehen, verschiebt sich der Strafrahmen nach unten. Die Vollstreckung der zweijährigen Freiheitsstrafe wegen schweren Raubes konnte ausgesetzt werden. Bei mehr als zwei Jahren wäre das nicht mehr möglich gewesen.

veröffentlicht am 04.03.2021 um 00:00 Uhr

04. März 2021 00:00 Uhr

BÜCKEBURG. Zwei Jahre nach einem Raubüberfall auf eine Spielhalle an der Langen Straße hat das Bückeburger Landgericht gegen den Täter eine Bewährungsstrafe verhängt. Weil die Richter von einem minder schweren Fall ausgehen, verschiebt sich der Strafrahmen nach unten. Die Vollstreckung der zweijährigen Freiheitsstrafe wegen schweren Raubes konnte ausgesetzt werden. Bei mehr als zwei Jahren wäre das nicht mehr möglich gewesen.

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