BÜCKEBURG. Die Stolperfallen in der Bückeburger Fußgängerzone beschäftigen jetzt auch das Landgericht. Nach einem Sturz auf der Langen Straße, durch den sie im Dezember 2020 einen Bänderriss und diverse Prellungen erlitten hat, klagt Stefanie Brinkmann-Laue (59) aus dem Obernkirchener Ortsteil Röhrkasten in einem Zivilverfahren gegen die Stadt. Rechtsanwalt Thomas Grell, der die Klägerin vertritt, hält ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5000 Euro für angemessen. Grell geht davon aus, dass die Stadt Bückeburg ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
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