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Assessor bei GSP-Veranstaltung: Keine Grundlage in Völker- und Verfassungsrecht

Syrien-Einsatz verfassungswidrig

Bückeburg. Unterschiedliche Aspekte der Auslandseinsätze der Bundeswehr hat eine Vortragsveranstaltung der Gesellschaft für Sicherheitspolitik (GSP) im Bückeburger Hubschraubermuseum vor Augen geführt. Für die markanteste Äußerung zeichnete Manuel Brunner verantwortlich. „Für den Einsatz der Bundeswehr in Syrien gibt es weder eine Grundlage im Völkerrecht noch eine im geltenden Verfassungsrecht“, sagte der Rechtsassessor für öffentliches Recht und Völkerrecht an der Leibniz-Universität Hannover. „Damit ist das Ganze verfassungswidrig.“

veröffentlicht am 13.04.2016 um 12:40 Uhr
aktualisiert am 28.10.2016 um 22:41 Uhr

13. April 2016 12:40 Uhr

Martin Neumann (von links), Nancy Wübbenhorst und Manuel Brunner beleuchten unterschiedliche Aspekte der Bundeswehr-Auslandseinsätze. Foto: bus
Herbert Busch

Bückeburg. Unterschiedliche Aspekte der Auslandseinsätze der Bundeswehr hat eine Vortragsveranstaltung der Gesellschaft für Sicherheitspolitik (GSP) im Bückeburger Hubschraubermuseum vor Augen geführt. Für die markanteste Äußerung zeichnete Manuel Brunner verantwortlich. „Für den Einsatz der Bundeswehr in Syrien gibt es weder eine Grundlage im Völkerrecht noch eine im geltenden Verfassungsrecht“, sagte der Rechtsassessor für öffentliches Recht und Völkerrecht an der Leibniz-Universität Hannover. „Damit ist das Ganze verfassungswidrig.“

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Bückeburg. Unterschiedliche Aspekte der Auslandseinsätze der Bundeswehr hat eine Vortragsveranstaltung der Gesellschaft für Sicherheitspolitik (GSP) im Bückeburger Hubschraubermuseum vor Augen geführt. Für die markanteste Äußerung zeichnete Manuel Brunner verantwortlich. „Für den Einsatz der Bundeswehr in Syrien gibt es weder eine Grundlage im Völkerrecht noch eine im geltenden Verfassungsrecht“, sagte der Rechtsassessor für öffentliches Recht und Völkerrecht an der Leibniz-Universität Hannover. „Damit ist das Ganze verfassungswidrig.“

Entgegen der von der Bundesregierung in ihrem Antrag an den Bundestag geäußerten Behauptung, dass es für den Einsatz eine „gesicherte Rechtsgrundlage“ gebe, existiere diese nicht. Bei dem von der stellvertretenden Sprecherin des Auswärtigen Amtes gewählten Terminus sträubten sich bei einem Juristen ohnehin gleich die Nackenhaare. Wenn man höre, dass etwas gesichert sei, führte Brunner aus, „dann weiß man gleich, dass etwas zu verdecken versucht wird, was eigentlich nicht gesichert ist.“

Die Behauptung komme streng genommen Betrug am Bundestag gleich. Eigentlich hätte man diesem vonseiten der Bundesregierung sagen müssen: „Wir befinden uns an ziemlich vielen Stellen in juristischen Grauzonen.“ Trotz seiner bemerkenswerten Vorwürfe mochte der Referent keine gravierenden Folgen ausmachen. „Dass der Syrien-Einsatz völker- und verfassungsrechtswidrig beschlossen wurde, wird zu gar nichts führen“, hielt Brunner fest.

Foto: DIALOG

Da die Oppositionsparteien im Bundestag derzeit die Antragsquoren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht erfüllten, werde es kein verfassungsrechtliches Verfahren geben. Die Verfassungswidrigkeit, mutmaßte der Rechtsassessor, werde allenfalls – analog zur Formulierung eines Richters im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt – als „lässliche Sünde“ in die Geschichte eingehen.

Die von der GSP in Kooperation mit der Jungen Union der CDU Schaumburg und der Kreisgruppe Weserbergland des Bundeswehr-Reservistenverbandes organisierte Veranstaltung bot zudem Vorträge zu den Themen „Auslandseinsätze und ihre außen- und sicherheitspolitische Begründung am Beispiel Syrien und Irak“ (Hauptmann Dr. rer. pol. Martin Neumann) und „Auslandseinsatz in Mali – Erfahrungen“ (Major Nancy Wübbenhorst, Chefin der 1. Kompanie des Panzerpionierbataillons 130 Minden).

„Die Syrien- und Irakeinsätze der Bundeswehr sind aus sicherheitspolitischer Sicht durchaus begründet“, lautete das Fazit Neumanns. Angesichts der weltweiten Terrorismus-Gefahr bestehe die Notwendigkeit ganzheitlicher Lösungen für Krisenregionen. Zudem müssten die Ursachen der Flüchtlingsströme beseitigt werden, legte derPolitikwissenschaftler und Jugendoffizier dar. Terrorismus breite sich insbesondere dort aus, wo die staatliche Macht schwach sei oder aber gänzlich fehle. Wübbenhorst zeigte in ihrem reich bebilderten Bericht auf, dass bei Auslandseinsätzen Anspruch und Realität mitunter recht weit auseinanderklaffen. „Bisweilen wird uns in der Ausbildung nur das gezeigt, was wir sehen oder hören wollen“, erläuterte die Berufssoldatin. Wenn die Auszubildenden beispielsweise im Anschluss an völkerrechtliche Unterrichtsstunden zu verstehen gäben: „Wir machen keine Gefangenen!“, stünden Theorie und Praxis auf ziemlich unterschiedlichen Blättern.

Ausführungen von GSP-Sektionsleiter Klaus Suchland gemäß sind gegenwärtig mehr als 3000 Bundeswehrsoldaten an 16 Auslandseinsätzen beteiligt. In der deutschen Bevölkerung seien die Meinungen über solche Einsätze sehr geteilt. „61 Prozent lehnen einer im Januar dieses Jahres erhobenen Umfrage zufolge die Übernahme solcher Aufgaben ab“, erklärte der Oberst a. D.




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