BÜCKEBURG. Ein vermutlicher Wahrnehmungsfehler hat am Dienstagabend zu einem Verkehrsunfall an der Kreuzung von Obertorstraße und Unterwallweg geführt. Dabei wurde eine Frau leicht verletzt, an den Fahrzeugen entstand Sachschaden.
Nach Angaben der Polizei Bückeburg hat eine 42-jährige Bückeburgerin die Ampelanlage, die gerade in die Nachtschaltung umgesprungen war, falsch interpretiert. Die Bückeburgerin war auf dem Unterwallweg in Richtung Obertorstraße unterwegs, sah aus einer sicheren Entfernung die noch eingeschaltete Ampel, die auf Rotlicht stand. An der Ampel angekommen, war bereits das gelbe Dauerblinklicht des Nachtbetriebs aktiviert. Die Frau fuhr mit ihrem Wagen dennoch in den Kreuzungsbereich ein, um geradeaus in den Oberwallweg zu fahren. Zum selben Zeitpunkt fuhr eine auf der Obertorstraße stadteinwärts fahrende 56-jährige Frau aus Helpsen in den Kreuzungsbereich ein.
Beide Fahrzeuge stießen in der Kreuzungsmitte zusammen, wobei der Pkw der Helpserin den einfahrenden Pkw der Bückeburgerin rammte, der gegen den gegenüberliegenden Ampelmast geschleudert wurde. Die Helpserin wurde leicht verletzt. In beiden Fahrzeugen wurden durch die Wucht des Zusammenpralls die Airbags ausgelöst. Gegen die Bückeburgerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet beziehungsweise eine Vorfahrtsverletzung vorgeworfen. red/rc