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Besäufnis statt stiller Andacht

Warum vor 300 Jahren die Christmette verboten wurde

BÜCKEBURG. Weihnachten werden die Kirchen wieder voll sein. Immer beliebter wird die Mitternachtsmette am Heiligen Abend – für viele ein Moment des Dialogs und der Einkehr. Das war nicht immer so. Vor knapp 300 Jahren wurde der Christgottesdienst wegen „Branntweintrinkens und anderer Unordnung“ verboten.

veröffentlicht am 24.12.2020 um 16:30 Uhr
aktualisiert am 24.12.2020 um 17:06 Uhr

24. Dezember 2020 16:30 Uhr

Statt stiller Einkehr zu Weihnachten „hoch die Tassen“ – hier eindrucksvoll dargestellt in einem Kupferstich des belgisch-niederländischen Malers Peter von Serwouters (1586-1657). Repro: gp
Wilhelm Gerntrup Reporter zur Autorenseite

BÜCKEBURG. Weihnachten werden die Kirchen wieder voll sein. Immer beliebter wird die Mitternachtsmette am Heiligen Abend – für viele ein Moment des Dialogs und der Einkehr. Das war nicht immer so. Vor knapp 300 Jahren wurde der Christgottesdienst wegen „Branntweintrinkens und anderer Unordnung“ verboten.

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„Voller Betrübnis“ habe man wahrnehmen müssen, „was für ein großer und ärgerlicher Mißbrauch, Aberglaube, Gesöff und andere Unordnung bei der Mette vorzugehen pflege“, zeigten sich in einem „Decretum“ vom 7. Dezember 1728 die „HochGräfl. Schaumb.-Lippischen zum Consistorio verordneten Direktoren, Räte und Assessors“ schockiert.

Bei den „in der Frühe und bald nach der Mitternacht des heil. Christfestes gehalten Messen“ sei es vorgekommen, „daß die jungen Leute, wie auch andere haufenweise zusammenlaufen, in den Häusern und auch außer denselben allerhand Mutwille getrieben, gespielet, Branntwein getrunken und andere Unordnung angefangen. Danach wären sie „in solchem wüsten Sinn teils nach der Kirche gekommen“ und hätten „solches ärgerliches Wesen auch unter dem Gottesdienst fortgesetzt, anbei Würste und andere unanständige Dinge mitgebracht und mit solchen und auf andere Weise allerhand Aberglaube gepflogen und sonst die Andacht gehindert und gestöret“.

Einem „solchen ärgerlichen, Christen nicht geziemenden und besonders zu einer so heiligen Zeit ganz unanständigen wüsten, der Andacht und Erbauung der Seelen hinderlichen Wesen“ könne und werde man nicht länger tatenlos zusehen, machten die Konsistorialbeamten klar. Deshalb würden die „Früh- oder Mitternacht-Predigten durchgehends aufgehoben“. Darüber hinaus wurde den Untertanen aufgetragen, „sich stille, christlich und eingezogen zu halten, und sich nicht mit Herumlaufen, Saufen oder Aberglauben und anderm unchristlichen Wesen zu versündigen“. Stattdessen sei „diese heilige Zeit der seligmachenden Geburt unseres Heilands also zu betrachten und würdiglich zu feiern“.

Foto: DIALOG

So schlimm wie zur Zeit des Schlossherrn Albrecht Wolfgang (1699-1748) scheint es bis dato nicht gewesen zu sein. Die ersten Gottesdienste aus Anlass der Menschwerdung Jesu wurden nach Aussage der Geschichtsforscher überhaupt erst 400 Jahre nach dessen Geburt gefeiert. Bis dahin seien Ostern und Pfingsten die wichtigsten christlichen Feiertage gewesen. Grund: Lange Zeit sah man Tod und Auferstehung als bedeutsamste Vorgänge des Menschseins an. Sie verhießen Erlösung vom irdischen Jammertal. Die Geburt dagegen markierte den Start in Not, Abhängigkeit und Verfolgung.

Lange wurde nur ein Tag lang Christfest gefeiert. Erst vom siebten Jahrhundert an kam ein zweiter Festtag in Mode. Das steigerte sich im Laufe des Mittelalters bis auf vier.

Doch das war den Mächtigen jener Zeit auf Dauer des Guten zu viel. Die Zahl wurde wieder auf drei und im Laufe des 18. Jahrhunderts in den meisten deutschen Kleinstaaten endgültig auf zwei Tage zurückgeschraubt. Hierzulande wurde die Zweitageregelung vor 250 Jahren eingeführt. Die Erfahrung habe „bishero mehr als zuviel bezeuget, wie die vielen Feyer- und Festtage, statt zu dem Endzweck, wozu solche eigentlich bestimmt und gewidmet sind, nur veranlassen und Gelegenheit geben, die Zeit statt der erforderlichen Arbeit mit Müßiggang entweder zu verschwenden, oder wohl gar in Schencken und Krügen auf üppige Weise hinzubringen“, heißt es in der „Verordnung wegen Abschaffung einiger Festtage“ vom 10. Januar 1770.

Deshalb dürfe der dritte Weihnachtstag „nicht mehr öffentlich feyerlich“ begangen werden, ließ der damals residierende Graf Wilhelm von der Kanzel herab verkünden.




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