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Mehrere Beschwerden von Marktbesuchern

Wochenmarkt-Vergnügen in Bückeburg ohne Hund - Warum eigentlich?

BÜCKEBURG. Der Bückeburger Wochenmarkt ist für Hunde, egal ob große oder kleine, gesperrt. Warum ist das so – und gibt es Ausnahmen von diesem Verbot? Wir haben bei der Stadt Bückeburg nachgefragt: …

veröffentlicht am 03.02.2023 um 07:00 Uhr

03. Februar 2023 07:00 Uhr

Auf dem Marktplatz aufgestellte Schilder weisen auf das Hunde-Verbot hin. Foto: wk
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Michael Werk Reporter zur Autorenseite

BÜCKEBURG. Der Bückeburger Wochenmarkt ist für Hunde, egal ob große oder kleine, gesperrt. Warum ist das so – und gibt es Ausnahmen von diesem Verbot? Wir haben bei der Stadt Bückeburg nachgefragt: …

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BÜCKEBURG. Warum ist der Bückeburger Wochenmarkt gemäß einer dortigen Beschilderung für Hunde gesperrt? Das hat sich ein Leser dieser Zeitung gefragt. Denn ein solches Hunde-Verbot hat er eigenen Worten nach auf anderen Wochenmärkten noch nicht gesehen. Was also hat es mit dieser Regelung auf sich?

„Aufgrund von Beschwerden von Marktbesucherinnen und Marktbesuchern ist es bereits seit langer Zeit verboten, Hunde mit auf den Wochenmarkt zu nehmen“, erklärt Bürgermeister Axel Wohlgemuth. „Ebenso ist das Befahren des Marktbereiches mit Fahrrädern verboten.“ Beide Regelungen seien nicht nur aufgrund der bestehenden Verbote zu beachten, sondern auch im Sinne aller Marktbesucher.

„Hunde sollten wegen des Verkaufs von Lebensmitteln schon aus hygienischen Gründen nicht mit auf den Markt genommen werden. Daher handelt es sich hier um eine präventive Maßnahme unabhängig von der Größe der Hunde“, führt der Verwaltungschef weiter aus. Ausgenommen von dieser Regelung seien jedoch Blindenhunde und Assistenzhunde, um dem jeweiligen Personenkreis eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Auf dem Marktplatz aufgestellte Schilder weisen auf das Hunde-Verbot hin. Foto: wk
Foto: DIALOG

Zu dem von ihm erwähnten Fahrrad-Verbot ergänzt Wohlgemuth: „Fahrräder erschweren, insbesondere älteren Menschen, das Gehen in den vollen Gängen auf den Wochenmärkten. Das Verbot von Fahrrädern beruht auf einer verkehrsbehördlichen Anordnung.“




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