„Wegen der nach wie vor herrschenden Corona-Krise wird dringend darum gebeten, persönliche Besuche auf unbedingt erforderliche Fälle zu beschränken. Weniger wichtige Anliegen sollten möglichst telefonisch, per Mail oder auch schriftlich erledigt werden“, betont Bernd Schönemann, der Samtgemeindebürgermeister.
Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung beziehungsweise Schutzmaske im Rathaus und in der Gemeindeverwaltung ist seinen Angaben nach für alle Besucher verpflichtend, ebenso das Einhalten der derzeit geltenden Abstandsregeln; entsprechende Hinweise und Markierungen in den Gebäuden sind vorhanden. Insbesondere ist der zu nehmende Eingangs- und Ausgangsbereich des Rathauses durch Schilder und Pfeilmarkierungen gekennzeichnet.
Das Standesamt sollte allerdings nur durch den im Untergeschoss des Samtgemeinde-Rathauses vorhandenen Eingang (Ostseite) aufgesucht werden. wk