OBERNKIRCHEN. Aus diesem Grund wird in Absprache mit dem Eigentümer dem Landkreises Schaumburg die Zufahrt zu dem Gelände gesperrt. Der davor liegende Waldweg wird wegen Waldarbeiten ebenfalls für den Holzabtransport durch eine Sperre freigehalten werden.
Die Nutzung des jbf-Geländes ist nur dort angemeldeten Personen vorbehalten und ist nicht für Dritte zugänglich.
Die Stadt Obernkirchen weist in diesem Zusammenhang auf die geltenden Abstands- und Ansammlungsregelungen hin sowie das erforderliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung soweit Abstände nicht gewahrt werden können.