OBERNKIRCHEN. Es war eher Zufall: Mitarbeiter der Verwaltung fuhren auf einer Straße und sahen, dass Essigreiniger auf den Gehweg und in der Gosse verwendet wurde. Eine Anwohnerin hatte einen Eimer mit sechs bis acht Flaschen dabei, die sie alle verteilen wollte.
Diesen Tipp hätte sie von einem Gärtner zur Unkrautbeseitigung erhalten.
Eine Mitarbeiterin der Verwaltung untersagte der Frau das Benutzen des Essigreinigers, da er Spülmittel beinhaltet. Das Spülmittel gelangt über die Regenwasserkanäle in die Gewässer, in Rückhaltebecken und in die offenen Gewässer und kann verheerende Auswirkungen haben.
Diese unerlaubte Verwendung könne auch eine Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde nach sich ziehen, teilte die Verwaltungsmitarbeiterin mit: „Wenn wir Anrufe bekommen, dass es im Rückhaltebecken oder Fließgewässer schäumt, ist es oft nicht mehr nachzuvollziehen, woher es kommt.“
Hier ist Essig gegen Unkraut erlaubt
Viele Hobbygärtner greifen bei der Unkrautvernichtung gerne auf Hausmittel zurück, weil sie billiger sind, häufig fällt dabei die Wahl auf Essig. Doch das ist nicht erlaubt.
Denn alle Mittel, die als Unkrautvernichter eingesetzt werden, unterliegen dem Pflanzenschutzgesetz. Das bedeutet, dass ihre Verwendung verboten ist. Dieses Verbot schließt sowohl die Unkrautbekämpfung mit Essig als auch mit Salz ein.
Essig als Unkrautvernichter einzusetzen ist verboten, da die Säure den pH-Wert des Bodens verändert. Das wiederum wirkt sich negativ auf die umliegende Vegetation aus: Pflanzen wachsen nicht weiter oder gar nicht mehr oder gehen ein, auch die Mikroorganismen im Boden werden durch den Essig stark negativ beeinträchtigt.
Gut zu wissen: Nach einiger Zeit erholt sich der Boden wieder und die Pflanzen wachsen weiter. Denn die Säure schadet den Wurzeln meist nicht.
Essig kann allerdings als Unkrautvernichter in Blumentöpfen oder Pflanzkästen eingesetzt werden.
Wichtig ist, dass das System geschlossen ist und die Säure nicht im Boden versickern kann.
Man sollte dann die Essigessenz im Verhältnis 1:15 mit Wasser verdünnen.
Bei Haushaltsessig ist das Verhältnis 1:3.