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Kämmerer: Stadt allerdings nicht die richtige Adresse für Einwände / Bundesverfassungsgericht prüft Beschwerde

40 Widersprüche gegen Rechtmäßigkeit der Grundsteuer

Bückeburg (rc). Rund 40 Bückeburger haben derzeit bei der Stadt Widerspruch gegen ihren Grundsteuerbescheid eingelegt.

veröffentlicht am 01.02.2006 um 00:00 Uhr
aktualisiert am 01.03.2018 um 17:28 Uhr

01. Februar 2006 00:00 Uhr

Bückeburg (rc). Rund 40 Bückeburger haben derzeit bei der Stadt Widerspruch gegen ihren Grundsteuerbescheid eingelegt.

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Hintergrund ist eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, in dem die Kläger die Rechtmäßigkeit der Grundsteuererhebung auf ein eigengenutzte Grundstück prüfen lassen. Die Bückeburger wollen davon profitieren, sollte der Verfassungsbeschwerde stattgegeben werden. Wie Stadtkämmerer Horst Tebbe mitteilte, ist die Stadt aber nach der derzeit gültigen Rechtslage gar nicht der richtige Ansprechpartner für die Widersprüche, auch wenn von ihr die Grundsteuer erhoben wird. Denn nach dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen gibt es im kommunalen Abgaben- und Steuerrecht kein Widerspruchsverfahren mehr. Deshalb bleibt für die Beschwerdeführer die Möglichkeit, gegen einen aktuellen Grundsteuerbescheid Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht Hannover zu erheben. 75 Euro würde das Einreichen der Klage kosten, Die Stadt habe gegenüber dem Verwaltungsgericht erklärt, dass sie bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts das Verfahren ruhen lassen werde. Dem wolle sich das Verwaltungsgericht anschließen. Eine weitere, Kosten sparende Alternative ist allerdings, beim Finanzamt Stadthagen einen Antrag zur Aufhebung des Grundsteuer-Messbetrages mit der Begründung einzulegen, dass Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestünden. Alle dort eingehenden Anträge könnten vom Finanzamt bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde zur Ruhe gebracht werden.




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