Aber zurück zum Anfang: Anfang Februar bot der 51-Jährige via Internet seinen Gebrauchten zum Verkauf an. 300 Euro stellte er sich als Verhandlungsbasis für das reparaturbedürftige Fahrzeug vor, so die Polizei Bückeburg. Es dauerte auch nicht lange, da bekam er schon eine E-Mail - aus Dubai. Ein Interessent - Überraschung - akzeptierte den Preis in voller Höhe.
Warnungen der Internet-Plattform vor solchen Geschäften und Zahlungen per Scheck ignorierte der Bückeburger: Die Dollarzeichen standen ihm in den Augen. Das Geschäft sollte laufen und für den Verkäufer auf eine sichere Basis gestellt werden: Erst das Geld, dann die Ware. Auch damit war der Interessent einverstanden und übersandte einen Scheck über 4
000 Pfund. Gegenwert: 5846 Euro. Der Verkäufer sollte davon die 300 Euro Kaufpreis und - großzügig - nach Abzug seiner Auslagen noch 150 Euro für die Bemühungen behalten. Diese Bemühungen bestanden darin, dass er den Scheck bei seiner Bank einreichen und den Restbetrag, 4900 Euro, per Postanweisung nach London senden solle. Das Fahrzeug werde abgeholt.
Es klappte alles reibungslos. Der Scheck wurde mit dem Vermerk "Eingang vorbehalten" dem Konto gutgeschrieben, 4900 Euro gleich wieder abgehoben und bei der Post für den Transfer nach England eingezahlt. Etwa eine Woche später stand dann auch ein Fahrzeugtransporter vor der Tür: "Ich Auto holen." Alles klar! Allerfeinster britischen Akzent. Den Fahrzeugbrief wollte der Fahrer nicht, nur das Auto und Schlüssel. Ab auf den Transporter und weg mit dem Gebrauchten.
Damit wäre das Geschäft gelaufen gewesen - wenn sich nicht eine Woche später die Bank bei dem Verkäufer gemeldet hätte: "Der Scheck ist leider nicht eingelöst worden, weil er gestohlen ist." Das Fazit: Der Bückeburger kennt nun eine E-Mail-Adresse in Dubai, vom Geldempfänger weiß er einen Namen und eine Anschrift in London - und auf seinem Konto hat er jetzt ein dickes Minus
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