Hannover/Landkreis (sdi).
6000 Euro Schmerzensgeld sind der Rintelnerin Dana Gottschalk vom Landgericht Hannover wegen schwerer Verletzung des
Persönlichkeitsrechts zugesprochen worden. Ihr Stadthäger Rechtsanwalt sieht darin einen Erfolg in einem Präzedenzfall. Fernsehmoderator Oliver Pocher habe Gottschalk grundlos und bewusst beleidigt.
In ihrer Begründung führte die Richterin an, der Hannoveraner habe sich bei der Außenwette in der ZDF-Sendung "Wetten, dass..." auf Kosten der Klägerin vor einem Millionen-Publikum profilieren wollen und diese mit "herabsetzenden Bemerkungen über ihre äußere Erscheinung überzogen". Die Rintelnerin habe davon ausgehen können, dass Pocher sein Verhalten dieser Sendung anpassen würde - und konnte auf den überraschenden Angriff nur schwer angemessen reagieren. "Herr Pocher ist für seine flotten Sprüche bekannt", heißt es in der Presseerklärung des Gerichts. Daraus begründe sich aber kein größerer Freiraum für seine Äußerungen, als er jedem anderen zustehe. Die ursprünglich geforderten 35
000 Euro unterschritt das Gericht deutlich, weil Gottschalk anschließend in verschiedenen Sendungen aufgetreten sei und dadurch dazu beigetragen habe, dass die Äußerungen präsent geblieben seien.
"Wir begrüßen die Entscheidung grundsätzlich, Frau Gottschalk ist nicht die Verliererin", kommentierte ihr Stadthäger Anwalt Jörg Bredemeier. Die festgelegte Summe befremdet ihn indes: "Sie ist nicht nachzuvollziehen, zumal da die Medien meine Mandantin förmlich belagert haben." Mit seiner Mandantin will Bredemeier prüfen, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt werden soll. Der Berliner Promi-Anwalt Christian Schertz hatte bereits Berufung angekündigt, falls ein Schmerzensgeld verhängt würde.