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Vor Gericht: Verfahren wird eingestellt

Ärger mit gefundenem "Sperrmüll"-Fahrrad

Stadthagen (menz). In der Annahme, es handele sich um Sperrmüll, hat ein 52-Jähriger ein Fahrrad aus einem Graben in der Feldmark gefischt und mit nach Hause genommen. Damit hat er sich ziemlichen Ärger mit der Justiz eingehandelt. Fundunterschlagung, zürnte ein Staatsanwalt und stellte dem Mann in einem Strafbefehl fünfzehn Tagessätze in Rechnung. Dagegen hat sich der unbescholtene 52-Jährige vor dem Amtsgericht erfolgreich gewehrt und in der mündlichen Verhandlung die Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Landeskasse erreicht.

veröffentlicht am 27.04.2006 um 00:00 Uhr

27. April 2006 00:00 Uhr

Stadthagen (menz). In der Annahme, es handele sich um Sperrmüll, hat ein 52-Jähriger ein Fahrrad aus einem Graben in der Feldmark gefischt und mit nach Hause genommen. Damit hat er sich ziemlichen Ärger mit der Justiz eingehandelt. Fundunterschlagung, zürnte ein Staatsanwalt und stellte dem Mann in einem Strafbefehl fünfzehn Tagessätze in Rechnung. Dagegen hat sich der unbescholtene 52-Jährige vor dem Amtsgericht erfolgreich gewehrt und in der mündlichen Verhandlung die Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Landeskasse erreicht.

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Das Rad war im Juni vergangenen Jahres gestohlen worden und wahrscheinlich schon zu diesem Zeitpunkt nicht in allerbestem Zustand. "Schon ein paar Jahre alt" und "an manchen Stellen rostig", beschrieb der Bruder des Besitzers in der Verhandlung das Rad. Dem Jugendlichen war der Drahtesel abhanden gekommen, als er das Gefährt unabgeschlossen abgestellt hatte. Er fand Teile davon vier Monate später wieder: in der Garage des 52-Jährigen. Der 14-Jährige ist mit dessen Sohn bekannt und bei einem Besuch sah er das Schutzblech seines Rades liegen. Er erkannte es an der speziellen Vorrichtung, die der Bruder gebastelthatte, "damit das Licht nicht abfällt". Der Fund löste Ermittlungen der Polizei aus, die Beamten kamen und durchsuchten. Es gab in der Garage etliche Räder und Radteile, weil der 52-Jährige in seiner Freizeit schraubt und Heruntergekommenes herrichtet. Nichts davon war auffällig. Moniert wurden lediglich die Teile, die von dem Rad des Jugendlichen stammten. Mit der Erklärung über den Fund im Feld wies der 52-Jährige den Diebstahlsverdacht zurück, brachte sich damit aber anderweitig in die Bredouille. Spitzfindig wertete ein Ankläger die Einlassung als Geständnis für eine Fundunterschlagung. Der Strafrichter konnte die Frage offen lassen, weil sein Vorschlag zur Einstellung allgemeine Zustimmung fand.




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