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Bauherren soll Bepflanzung von Grundstücken vorgeschrieben werden

Auflagen für die Grenzen

Bad Nenndorf. Obwohl, wie berichtet, keine Öko-Ausgleichsmaßnahmen auf den Privatgrundstücken des Hinteren Hohefelds vorgesehen sind, sollen manchen Bauherren bestimmte Pflanzgebote auferlegt werden. Hintergrund: Die Außengrenze des künftigen Wohngebiets bildet auch die Grenze des Siedlungsgebiets. Und diese muss eingegrünt werden, wie es im Fachjargon heißt.

veröffentlicht am 21.04.2016 um 17:10 Uhr
aktualisiert am 25.10.2016 um 12:59 Uhr

21. April 2016 17:10 Uhr

Bad Nenndorf. Obwohl, wie berichtet, keine Öko-Ausgleichsmaßnahmen auf den Privatgrundstücken des Hinteren Hohefelds vorgesehen sind, sollen manchen Bauherren bestimmte Pflanzgebote auferlegt werden. Hintergrund: Die Außengrenze des künftigen Wohngebiets bildet auch die Grenze des Siedlungsgebiets. Und diese muss eingegrünt werden, wie es im Fachjargon heißt.

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Daher sollen den Käufern der betreffenden Grundstücke Gutscheine angeboten werden, um sie beim Bepflanzen der Grundstücke finanziell zu unterstützen. Gleichzeitig müssten sich die Bauherren auf geeignete Hecken und Bäume festlegen und einen Plan einhalten, wo sich das vorgegebene Grün befinden soll. Das Prinzip nennt sich Rahmeneingrünung und wird vom Landkreis vorgeschrieben.

Diese Praxis sahen einige Mitglieder des Umweltausschusses kritisch. Henning Dormann (WGN) erwartet ähnliche Konflikte wie bei den privaten Kompensationsmaßnahmen im Vorderen Hohefeld. Zwar handelt es sich nicht um Öko-Ausgleich, aber auch Heike Beiersdorfer (WGN) forderte Kontrollen über das Einlösen der Gutscheine. Bauamtsleiterin Annette Stang gestand unumwunden ein: „Das wird schwierig.“

Ausschussvorsitzender Bernd Zimmermann (WGN) warnte vor optischen Brüchen, wenn beispielsweise hohe Bretterzäune statt Hecken die Grundstücke säumen. Er regte deshalb an, die Rahmeneingrünung auf einer öffentlichen Fläche rings um das Baugebiet umzusetzen. „Dann muss es auch die öffentliche Hand pflegen“, gab Heinrich Steding (CDU) zu bedenken.

Claudia Dargel (beratendes Mitglied für die SPD) hielt die Erwartung, auf diesem Weg eine harmonische Siedlungsgrenze zu schaffen, für „eine Illusion“. Die Grundstücke seien nicht so groß, dass den Eigentümern die Randbereiche egal sein könnten. Ihrer Ansicht nach sind Streitfälle programmiert. Auch Detlef Wackerhahn (CDU) sagte: „Keiner will sich bei der Gartengestaltung reinreden lassen.“

Die Randgrundstücke sind zwischen 600 und 660 Quadratmeter groß. Bei einer konstanten Breite von 20 Metern liegt das Tiefenmaß bei 30 bis 33 Metern. Der Pflanzstreifen für die Rahmeneingrünung soll fünf Meter breit sein, sodass die frei zu gestaltende Grundstücksfläche gen 500 Quadratmeter tendierte. Daher kam die Idee auf, die Parzellen neu einzumessen.

Dies müsste mit dem Investor verhandelt werden, sagte Ingenieur Matthias Reinold, der für die Änderungen am Bebauungsplan zuständig ist. Er verwies auch darauf, dass bei 1200-Quadratmeter-Grundstücken wohl nur noch äußerst gut betuchte Menschen als Bewohner des Hinteren Hohefelds infrage kämen.

Trotz der Bedenken gegen die Rahmeneingrünung votierte der Ausschuss mit 4:3 für den Umweltbericht zur Bebauungsplanänderung. Und damit auch für die Eingrünungspraxis.gus




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