Gemeindedirektor Heinz Grabbe kann den Zorn verstehen: "Es war eine der schönsten Eichen, die wir in Ahnsen noch hatten." Ihn selbst habe der Grundstückseigentümer vor dem Fällen des Baumes nicht gefragt - und selbst wenn: "Ich hätte die Aktion nicht für gut gehalten."
Samtgemeindebürgermeister Heinz Wischnat auf Nachfrage: "Der Baum stand auf einem noch freien, aber bebaubaren Platz, der jetzt als Eigentum erworben wurde." Der Eigentümer habe mit dem Fällen nichts anderes getan als von seinem (Nutzungs-)Recht Gebrauch gemacht. Denn: Ahnsen hat keine Baumschutzsatzung. DieBaum- und Heckenschutzverordnung des Landkreises gelte nur außerhalb geschlossener Ortschaften, nicht aber - wie hier - im Innenbereich.
Eine Ansicht deren Wahrheitsgehalt Klaus Heimann, Pressesprecher des Landkreises, nach Blick in die Akten bestätigt: "In Ahnsen gibt es keinen einzigen Baum, der als Naturdenkmal geschützt ist." Das Fällen der Eiche wäre nur dann nicht rechtens gewesen, wenn sie durch eine Baumschutzsatzung geschützt gewesen wäre. "Eine solche Satzung zu erlassen", sagt Heimann, "wäre Sache der Gemeinde".