Bad Nenndorf/Bückeburg. Nach einem Angriff im Kurpark Bad Nenndorf auf die Big Band der Bundeswehr hat das Amtsgericht in Stadthagen zwei Männer aus Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Zu Beginn eines Benefiz-Konzertes hatten die Täter zuerst ein Transparent mit der Aufschrift „Krieg beginnt hier.“ entrollt, bevor einer von ihnen eine Rauchbombe vor die Bühne warf. Der beißende Qualm verursachte bei mehreren Musikern Übelkeit und Brechreiz.
Bad Nenndorf/Bückeburg. Nach einem Angriff im Kurpark Bad Nenndorf auf die Big Band der Bundeswehr hat das Amtsgericht in Stadthagen zwei Männer aus Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Zu Beginn eines Benefiz-Konzertes hatten die Täter zuerst ein Transparent mit der Aufschrift „Krieg beginnt hier.“ entrollt, bevor einer von ihnen eine Rauchbombe vor die Bühne warf. Der beißende Qualm verursachte bei mehreren Musikern Übelkeit und Brechreiz.
Beide Kriegsgegner werden der linken Szene zugerechnet. Gegen den älteren Mann, einen Techniker (45), hat Richter Kai Oliver Stumpe eine Freiheitsstrafe von vier Monaten verhängt, die Vollstreckung jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Zu den Auflagen gehört eine Geldbuße von 600 Euro. Der jüngere Mann (21), Student und zur Tatzeit noch heranwachsend, wurde aufgrund seines Alters nach dem moderateren Jugendstrafrecht verurteilt. Er muss 120 Stunden gemeinnützig arbeiten.
Zum Ziel der Hannoveraner sagte Stumpe: „Durch Rauchentwicklung wollten sie den Blick des Publikums auf das aus ihrer Sicht militaristische Treiben behindern.“ Die bloße Enthüllung des Transparentes wäre dagegen nicht strafbar gewesen. Die Grenze der freien Meinungsäußerung sei jedoch überschritten worden. Zugunsten der Angeklagten wertete Stumpe, dass es nicht vorrangig darum gegangen sei, Menschen zu verletzen, sondern um eine politische Botschaft. Das Gericht erkannte einen minder schweren Fall. Gegen die Urteile ist Berufung möglich. Die Verteidiger, Peter Vahlbusch und Paulo Dias, hatten auf Freispruch plädiert.
Zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig schwiegen die Angeklagten. Am Anfang der Verhandlung verlas dafür zunächst der Student eine politische Erklärung, in der die Big Band der Bundeswehr als Teil von Militärpropaganda und Kriegstreiberei bezeichnet wird. „Der Soldat“, so hieß es, „verdient sein Geld mit Töten.“ Im Schlusswort zog der ältere Aktivist nach. „Wir lassen uns nicht einschüchtern“, kündigte der 45-Jährige an, will es allerdings bei friedlichem Protest belassen. „Da nimmt das Gericht den Angeklagten beim Wort“, griff Stumpe den Satz in seiner Urteilsbegründung auf.
Für die Argumentation der Aktivisten haben die angegriffenen Musiker kein Verständnis. „In erster Linie sammeln wir Geld für gute Zwecke ein. Das scheint den meisten gar nicht bewusst zu sein“, betonte ein Saxofonist. Am 27. Juni 2012 hatte der 49-Jährige zeitweise in einer Rauchwolke gesessen. Ihm habe der Atem gestockt, erinnerte er sich. Auf die Bühne waren außerdem Handsirenen geflogen, elektronische Heuler, die Lärm erzeugen. Gleichzeitig soll ein dritter Mann mit einer 100-Dezibel-Sirene im Baum gesessen haben. Die Big Band hatte das Konzert übrigens fortgesetzt. ly