Das gilt insbesondere wenn die Brennhaufen schon Wochen vorher aufgestapelt wurden und Tiere bereits mit der Aufzucht ihrer Jungen begonnen haben. Aufgrund der milden Witterung haben Vögel schon teilweise mit dem Nestbau begonnen. Nach Paragraph 35 ist es verboten, wildlebende Tiere unnötig zu verletzen oder zu töten. Der Landkreis appelliert an alle Bürger, Rücksicht zu nehmen und das Brennmaterial nach Möglichkeit erst kurz vorher aufzustapeln oder bereits aufgeschichtetes Material noch einmal umzusetzen.