Buchholz (tw).
Luhden hat den Anfang gemacht - jetzt zieht auch Buchholz nach:Ähnlich wie zuvor der Rat der Nachbargemeinde (wir berichteten), haben die Bürgervertreter bei der jüngsten Zusammenkunft im Gemeinschaftshaus die Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Rückwirkend zum 1. Januar 2005. Damit zählt der "Rhodesian Ridgeback" jetzt nicht mehr als so genannter Kampfhund, der per se erhöht besteuert wird.
Potenzielle Halter eines "Rhodesian Ridgeback" müssen für den Vierbeiner nur dann mehr zahlen, wenn er in der Vergangenheit "gefährlich", sprich "auffällig" geworden ist. Das liest sich in der Neufassung so: Gefährliche Hunde sind Tiere, "die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondereMenschen oder Tiere gebissen oder die wiederholt in aggressiver und damit gefährdender Weise Menschen angesprungen haben und für die die Ordnungsbehörde aufgrund dieser Vorfälle einen Maulkorb- und Leinenzwang angeordnet hat."
Allerdings hat dieÄnderung der Satzung auf die Einnahmen der Gemeinde Buchholz aus der Hundesteuer keinen Einfluss, wie ihr Bürgermeister Hartmut Krause betont: "Einen ,Rhodesian Ridgeback' gibt's derzeit bei uns nicht."
Nicht geändert - sprich: angehoben - hat Buchholz dagegen die Steuer, die die Gemeinde für "gefährliche Hunde" erhebt: Sie liegt mit 504 Euro für das erste, 804 Euro für das zweite und 1104 Euro für jedes weitere Tier weit unter dem jeweils identischen Satz, der in Bad Eilsen, Luhden, Heeßen und Ahnsen erhoben wird.