Die Mitarbeiter des Kreissozialamtes sind künftig die Ansprechpartner für Fragen in allen Angelegenheiten der Leistungsgewährung. Dazu gehören insbesondere die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch XII - Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -, Wohngeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz.
Laufende Zahlungen werden erstmals zum 1. August direkt durch das Kreissozialamt vorgenommen. Eine Vorsprache ist dort nur dann erforderlich, wenn sichÄnderungen in den Verhältnissen ergeben haben oder die Leistungen befristet sind.
Kontakt:
Landkreis Schaumburg,
Kreissozialamt Außenstelle Rinteln, Klosterstraße 20, (05751) 403-0 (Zentrale der Stadtverwaltung). Die Hauptstelle hat ihren Sitz Breslauer Straße 2-4, Stadthagen, (05721) 703-0.