Obernkirchen (sig).
Eine engere Zusammenarbeit mit der Bergstadt wünscht sich der Verein "Haus &G
rund Schaumburg-Obernkirchen". In der Vergangenheit hat es etliche Entscheidungsprozesse gegeben, deren Ergebnisse die Haus- und Grundbesitzer betrafen. Da wären im Vorfeld Aussprachen sinnvoll gewesen, meint der Vorstand. Der Verein hätte auf diese Weise dazu beitragen können, bei den Mitgliedern um Verständnis für notwendige Maßnahmen zu werben. Oder er hätte auch rechtzeitig Bedenken geltend gemacht und auf diese Weise Widersprüche und Klagen verhindern können.
In erster Linie waren damit die Veranlagungen für die Straßenreinigungsgebühren gemeint, die vornehmlich bei den Besitzern landwirtschaftlicher Flächen Widerstände auslösten. Zahlreiche Rückfragen gab es auch nach dem Ratsbeschluss, die Grundstücksbesitzer mit einem Pauschalbetrag von 25 Euro für den Hochwasserschutz zu belasten. "Manche zahlen, manche zahlen unter Vorbehalt und andere wiederum legen Widerspruch ein", erklärte der Vorsitzende Friedbert Wittum.
Wenn keine Rechtssicherheit bestehe, ob man diese Summeüberhaupt bezahlen müsse, dann erwarten die Mitglieder eben eine verbindliche Auskunft von ihrem Verein, ergänzte der Vorsitzende. Noch viel heftiger dürften die Reaktionen werden, wenn die Kommunalpolitiker und die Stadtverwaltung die geplante Beitragssatzung für die Instandhaltung der Gemeindestraßen anpacken. Bisher haben sich die im Herbst anstehenden Wahlen bremsend auf solche Überlegungen ausgewirkt.
Der Verein erwartet als Repräsentant der Haus- und Grundbesitzer in Obernkirchen künftig besser in für seine Mitglieder relevante Entscheidungsprozesse eingebunden zu werden.
Auch mit dem Thema "Erben und Vererben" will sich "Haus &
Grund" in diesem Jahr intensiv befassen. Der einstimmig für drei Jahre wieder gewählte 1. Vorsitzende betonte, es sei für Haus- und Grundeigentümer mit Familie unerlässlich, die gesetzliche Erbfolge durch ein Testament abzuändern. Zurzeit sieht es so aus, dass der Ehepartner 50 Prozent erbt, und die restliche Hälfte wird auf die vielleicht noch minderjährigen Kinder aufgeteilt. Das bedeutet zusätzliche Hürden, wenn die Witwe zum Beispiel eine Hypothek aufnehmen will, um notwendige Sanierungen zu veranlassen. Friedbert Wittum empfahl den Vereinsmitgliedern, diese festgeschriebene gesetzliche Erbfolge durch ein Testament zu ändern, in dem der jeweils zurückbleibende Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt wird.
Wittum behandelte auch die Erbschaftssteuer, die anfallenden Steuersätze und die Freibeträge. Mit Sorge verfolge man die Überlegungen bestimmter politischer Kräfte, diese Steuer auf 50 Prozent festzusetzen. Eingehend befasste sich der Chef von "Haus &
Grund" auch mit der Vorsorge- und Pflegevollmacht. Sie sei ein sinnvolles Instrument, die familiäre Vermögens- und Gesundheitsvorsorge selbst in die Hand zu nehmen, ohne damit die Gerichte beschäftigen zu müssen.
Aus Anlass des 85-jährigen Bestehens wird der Verein einen eintägigen Ausflug unternehmen. Das Ziel will der Vorstand aus zahlreichen vorliegenden Vorschlägen noch heraussuchen. Vom 28. April bis 1. Mai ist zusätzlich ein Besuch in Warschau geplant.
Bei der Jahreshauptversammlung gab es auch zwei personelleÄnderungen. Der bisherige Geschäftsführer Alfred Prüller wurde auf eigenen Wunsch von Lazaros Mourouzidis ersetzt, Schatzmeister Erich Schulz nach fast 29 Jahren von Wilhelm Rabe.