Wie Amtsleiter Siegfried Demjanenko ausführte, werden die Sicherung zum Lebensunterhalt, die Leistungen für Asylbewerber und die Vergabe von Wohngeld derzeit noch von zweieinhalb Mitarbeitern in der Stadtverwaltung bearbeitet. Zum 1. Juli soll damit aber Schluss sein, die Aufgaben und die Mitarbeiter werden abgezogen. Eine Vereinbarung, der der Verwaltungsausschuss der Stadt Bückeburg im Zuge der Einführung von Hartz IV bereits im Dezember zugestimmt hat, wie Demjanenko betonte.
Wie der Amtsleiter weiter ausführte, sei der Landkreis für die Wahrnehmung der Aufgaben zuständig und habe diese bisher nur an die Stadt abgetreten. Wenn jetzt der Landkreis auf die Wahrnehmung seiner Aufgaben und auf Einhaltung der getroffenen Vereinbarung bestehe, sei dies sein Recht. Er hätte auch eine entsprechende Verordnung treffen können, um seine Aufgaben wahrzunehmen.
Seitens des Ausschusses räumte Ratsherr Christoph Vauth (CDU) ein, dass die Politik mit der Zustimmung zu der Vereinbarung "über das Ziel hinausgeschossen" sei: "Manchmal merken wir erst zu spät, was für Auswirkungen folgen." Auch darum hätte das Thema im zuständigen Fachausschuss diskutiert werden müssen. "Ist es nicht möglich, zumindest einige der Stellen in Bückeburg und somit Ansprechpartner vor Ort zu belassen?", fragte Thorwald Heys (CDU).
Einstimmig beauftragte der Ausschuss die Verwaltung, beim Kreis zu prüfen, was für Bückeburg möglich ist. Vauth: "Es geht um unsere Bürger."