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Einzelbewerber Bögel stellt Antrag: Preisdifferenz zwischen 2004 und heute einbehalten

Energiepreise: Rat soll Erhöhungen überprüfen

Obernkirchen (rnk). Mit einem Antrag von Einzelbewerber Dr. Konrad Bögel hat die Debatte um die Höhe der Energiepreise jetzt das Rathaus und die Politik erreicht. Der Stadtrat, so Bögel, solle prüfen, ob die seit 2004 vom Energieversorger einseitig vorgenommenen Energiepreiserhöhungen betriebswirtschaftlich berechtigt seien, oder ob diese Erhöhungen einseitigohne ausreichende Begründung und ohne genügende Transparenz für Stadt und Bürger vorgenommen wurden. Zugleich fordert Bögel, dass die Stadt die Differenz zwischen den Preisen 2004 und heute einbehält, bis die Billigkeit nachgewiesen ist.

veröffentlicht am 10.01.2006 um 00:00 Uhr
aktualisiert am 01.03.2018 um 17:28 Uhr

10. Januar 2006 00:00 Uhr

Obernkirchen (rnk). Mit einem Antrag von Einzelbewerber Dr. Konrad Bögel hat die Debatte um die Höhe der Energiepreise jetzt das Rathaus und die Politik erreicht. Der Stadtrat, so Bögel, solle prüfen, ob die seit 2004 vom Energieversorger einseitig vorgenommenen Energiepreiserhöhungen betriebswirtschaftlich berechtigt seien, oder ob diese Erhöhungen einseitigohne ausreichende Begründung und ohne genügende Transparenz für Stadt und Bürger vorgenommen wurden. Zugleich fordert Bögel, dass die Stadt die Differenz zwischen den Preisen 2004 und heute einbehält, bis die Billigkeit nachgewiesen ist.

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Als Verbraucher, so argumentiert Bögel, müsse die Stadt ihre eigene Ausgabenpraxis streng überwachen. In ihrer Rolle als Miteigentümer der Stadtwerke und Anteilseigner von E.on trage sie zudem Mitverantwortung dafür, dass Energiepreiserhöhungen billig, das heißt gerechtfertigt seien. Bögel: "Ich beantrage, dass der Rat diese doppelte Funktion wahrnimmt." Die Konsequenz: Die Differenz zwischen dem Ausgangs-Preisniveau im Jahr 2004 und den heutigen Energiepreisen bis zu einer rechtswirksamen Feststellung der Billigkeit von Energiepreiserhöhungen wird einbehalten. Eine Zahlung unter Vorbehalt reiche nicht aus: "In der exponierten Position der Stadt gegenüber seinen Bürgern und als Anteileigner im Energieversorgungssystem würde eine Zahlung unter Vorbehalt eher ein Zurückweichen signalisieren und den Energieversorger nicht zu der erschöpfenden Auskunft zwingen, wie sie von Gesetz und Rechtsprechung gefordert wird." Inöffentlicher Sitzung solle, so Bögel, der Antrag diskutiert und dabei Vertreter der Bürgerinitiative "Energiepreise runter" Schaumburg gehört werden. Ganz unbefangen ist Bögel bei seinem Antrag nicht, wie er selbst eingesteht: Der Antrag beziehe sich auf die Bürgerinitiative "Energiepreise runter" Schaumburg, die sich vor einem Monat mit einem ähnlichen Vorschlag an Verwaltung und Rat der Stadt Obernkirchen gewandt hatte. Darüber hinaus stütze sein Antrag ein spezifisches politisches Ziel der Wählergruppe "Wir für Obernkirchen". Bögel: "In beiden Aktionsprogrammen wirke ich mit." In wichtigen Fragen, die in die Lebensgestaltung der Bürger und den städtischen Haushalt eingreifen würden, so Bögel weiter, habe "ganz selbstverständlich" der Rat der Stadt zu entscheiden. Er bestimme mit seinen Selbstverwaltungsgremien, wie zu verfahren sei und welche Position die Vertreter der Stadt Obernkirchen in den Beteiligungsgesellschaften und bei den Energieversorgern einzunehmen habe. Bögel: Dies sei in der "überaus wichtigen Frage der Energiepreiserhöhungen unterblieben, beziehungsweise umgangen worden". Sein Antrag, dies zu korrigieren, sei daher auch dringlich: "Umso mehr, als es dem Rat obliegt, die Verbraucher vor unzureichend begründeten Finanzbelastungen zu schützen."




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