Buchholz/Bückeburg (ly).
Im Prozess gegen einen
offenbar psychisch kranken Buchholzer hat jetzt die Mutter des 44-Jährigen ausgesagt. Die Frau sprach jedoch erst, nachdem ihr Sohn den Gerichtssaal verlassen hatte. Auch sie hat anscheinend Angst vor Wutausbrüchen - ebenso wie die Nachbarn (wir berichteten). Andere Zeugen hatten zuvor berichtet, dass der Angeklagte früher ständig auf der Suche nach Abhör-Wanzen in der Wohnung gewesen sei. Fernseher hatte der Mann den Aussagen zufolge mit der Axt bearbeitet, und auch eine Tür sei zu Bruch gegangen.
Wie bereits am ersten Verhandlungstag bekannt geworden war, soll der einstweilig in der Psychiatrie untergebrachte 44-Jährige, in dem die Staatsanwaltschaft eine Gefahr für die Allgemeinheit sieht, vergangenes Jahr viermal Telefonistinnen des Norddeutschen Rundfunks mit dem Tode bedroht haben.
Dieses Verfahren wurde allerdings im Vorfeld eingestellt, weil eine zusätzliche Verurteilung kaum weiter ins Gewicht fallen würde und die Frauen die Anrufe nicht ernst genommen hatten.
Vor der 1. Großen Strafkammer des Bückeburger Landgerichts werden dem Mann jetzt noch vier Taten zur Last gelegt: Vor seinem Haus soll der Eilser "wie ein Karatekämpfer" mit ausgestrecktem Bein auf ein vorbeifahrendes Auto losgegangen sein. Einer Nachbarin, so heißt es in der Anklageschrift weiter, habe der 44-Jährige gedroht: "Dich kriege ich, dich stech' ich ab." Seine getrennt lebende Frau soll der Buchholzer in Laatzen verprügelt haben. Fünf Polizisten, die den offenbar Betrunkenen anschließend zwecks Blutabnahme in ein Krankenhaus gebracht hatten, sahen sich eigenen Angaben zufolge daraufhin in eine Rangelei mit dem mutmaßlichen Aggressor verwickelt.
Einige diese Fälle erinnern an einen früheren Prozess. Im Dezember 2001 hatte der frühere Hausmeister nach wiederholten Beleidigungen und sogar tätlichen Angriffen gegen Polizeibeamte als Angeklagter vor dem Bückeburger Amtsgericht gestanden, wo er allerdings freigesprochen wurde. Der Richter war damals vonSchuldunfähigkeit ausgegangen. Ein Gutachter hatte eine schizophrene Psychose festgestellt, die sich unter anderem in Verfolgungswahn äußere.
Die laufende Verhandlung vor dem Landgericht wird Ende Februar fortgesetzt. Bis dahin will der Angeklagte sich noch einmal ausführlich von einem Psychiater begutachten lassen, was der Buchholzer bisher stets abgelehnt hatte. Die Staatsanwaltschaft verfolgt das erklärte Ziel einer Unterbringung des 44-Jährigen in der geschlossenen Abteilung eines Landeskrankenhauses.