Lauenau/Bückeburg. Im Mordprozess gegen Uwe K. aus Lauenau gerät dessen frühere Geliebte zunehmend unter Druck. Als Reaktion auf die belastende Aussage der 43-Jährigen hat K. diese nun wegen Mordes, Meineids, falscher Verdächtigung und versuchter schwerer Freiheitsberaubung angezeigt. Aus einem Versteck im Haus der Eheleute will die Geliebte am 27. Mai 2015 beobachtet haben, dass K. mit einer Zaunlatte auf seine Frau Ines einschlug. Gegen diesen Vorwurf wehrt sich der Angeklagte.
Rechtsanwalt Dirk Baumann bat das Bückeburger Schwurgericht, die von ihm verlesene Anzeige „auch als Stellungnahme der Verteidigung aufzufassen“. Baumann sieht einen „dringenden Anfangsverdacht“ und stellt seitenlang Überlegungen an, ob die Frau aus Hannover selbst die Täterin sein könnte oder womöglich einen bislang Unbekannten in die Tat eingebunden hat.
„Umgehend“, so der Anwalt, seien nun Ermittlungen aufzunehmen. Unterzeichnet hat die 75-seitige Strafanzeige auch Verteidiger Christoph Hessel. Beide Anwälte fassen darin aus ihrer Sicht das Zwischenergebnis der Beweisaufnahme zusammen.
Bereits in einer schriftlichen Erklärung zum Prozessauftakt hatte Uwe K. (45) die Vorwürfe bestritten und seine ehemalige Geliebte beschuldigt, den Mord begangen zu haben – allein oder mit einem Komplizen. Die Frau widerrief daraufhin eine frühere Aussage, wonach sie zur Tatzeit auf einem Parkplatz in Bad Nenndorf gewesen sei. Aus Angst um ihre Kinder und wegen Drohungen will sie so lange gelogen haben.
Bisher steht die 43-Jährige nicht unter Mordverdacht. Oberstaatsanwalt Frank Hirt ging zuletzt unverändert davon aus, dass Uwe K. seiner Frau mit mindestens vier Schlägen den Schädel zertrümmert hat, bevor er dem noch lebenden Opfer drei Mülltüten über den Kopf zog und am Hals mit einem Expanderband zuband, was zum Tod durch Ersticken geführt haben soll.
Verteidiger Baumann hat eine Reihe von Gründen aufgezählt, die nach seiner Überzeugung dagegen sprechen. Einige Beispiele: Einem Arzt zufolge war 12 Uhr der frühestmögliche Todeszeitpunkt von Ines K. Die Ex-Geliebte, so heißt es in der Anzeige, habe als Tatzeit jedoch 11 bis 11.15 Uhr geschätzt. Dass sich die Zeugin in der Zeit geirrt hat, schließt der Anwalt aus.
Lichteinfall
völlig anders als beschrieben
Nach Darstellung von Verteidiger Hessel sind die Lichtverhältnisse an der Stelle, von wo die Frau das Verbrechen beobachtet haben will, hell und freundlich – völlig anders als von ihr beschrieben. Laut Baumann fehlte nach dem Mord der Generalschlüssel fürs Haus. Angeblich kannte die Geliebte das Versteck im Garten. Zur Tatzeit sei die 43-Jährige vor Ort gewesen. Ihr Handy habe sie nach Baumanns Vermutungen ausgeschaltet, um dies zu verheimlichen. Der Angeklagte, so heißt es weiter, habe sich vor der Tat unauffällig verhalten, nach dem Notruf um 13.23 Uhr jedoch unter Schock gestanden. Zur Tatzeit will K. teilweise im Haus, teilweise in Lauenau zu Fuß gewesen sein. Dass an zwei Holzlatten Blut der Toten gefunden worden war, deutet nach Überzeugung des Anwalts darauf hin, dass es zwei Täter gab. An K.s Kleidung hätten Zeugen kein Blut gesehen. Gewechselt habe er seine Kleidung nicht. Ein Detail noch: Unter der Leiche sei ein Knopf gefunden worden, der weder Uwe noch Ines K. gehört habe. ly