Rund zehn Monate nach der Tat hat das Bückeburger Amtsgericht den Schläger jetzt wegen Körperverletzung zu einem halben Monatseinkommen Geldstrafe verurteilt. Gegen den entsprechenden Strafbefehl hatte der Angeklagte zunächst Einspruch eingelegt.
Seine Version: "Jemand wollte mich angreifen", behauptete er. "Beim Ausholen" will der 43-Jährige dann "wahrscheinlich" die offenbar ebenfalls angetrunkene Frau getroffen haben, also aus Versehen.
Undüberhaupt: Dass die Bekannte nicht einmal im Traum daran gedacht haben könnte, mit ihm ein Schäferstündchen zu verbringen, hält der Angeklagte für ausgeschlossen.
"Es war abgesprochen, dass wir nach den Ritterspielen zu mir nach Hause fahren", erklärte er. Eine E-Mail der Dame, aus der das angeblich hervorgeht, sei allerdings "leider gelöscht". Klarheit hätte wohl nur eine Vernehmung des Opfers gebracht, die aber nicht mehr nötig war.
Nach kurzem Prozessüberlegte es sich der 43-Jährige dann nämlich doch noch anders und zog den Einspruch zurück. Vielleicht besser so, denn Strafbefehle gelten als "Friedensangebote" der Justiz, wie es immer wieder heißt. Wer jedoch gegen die schriftliche Verurteilung angeht und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lässt, riskiert im Falle eines Schuldspruchs eine höhere Strafe.