Buchholz/Bückeburg (ly).
Aufatmen
in Buchholz: Der 44-Jährige, der offenbar jahrelang seine Nachbarschaft in Angst versetzt hat, ist ein Fall für die Psychiatrie und verschwindet auf unbestimmte Zeit in der geschlossenen Abteilung eines Landeskrankenhauses. Im Prozess gegen den früheren Fernfahrer hat das Bückeburger Landgericht jetzt dessen Unterbringung angeordnet.
Zugleich wurde der Eilser von den Vorwürfen in der Anklageschrift freigesprochen, weil die 1. Große Strafkammer ihn als schuldunfähig einstufte. Schuld ist im deutschen Rechtssystem die Voraussetzung für Strafe. Dass der Angeklagte die Taten begangen hat, steht nach Überzeugung des Gerichts fest. "Aber er hat nicht erkannt, was erda Böses tut", wie der Vorsitzende Richter Börries Freiherr von Hammerstein erklärte.
So hatte der Buchholzer mit ausgestrecktem Bein ein fahrendes Auto angesprungen, eine Nachbarin mit dem Tode bedroht, seine Frau verprügelt und sich anschließend gleich mit fünf Polizisten angelegt. Nachbarn berichteten überdies als Zeugen von wiederholten Beschimpfungen in der Vergangenheit, die aber nicht Gegenstand der Anklage waren. "Alte Sau" sei "noch harmlos" gewesen. In anderen Fällen, darunter ein früherer Angriff auf einen Eilser Tankwart, war es zu Verurteilungen gekommen.
Vor der Entscheidung im jetzt zu Ende gegangenen Prozess hatte ein Psychiater dem 44-Jährigen paranoide Schizophrenie attestiert. Der Kranke glaubt, mit Kameras überwacht und abgehört zu werden. Er nimmt an, "dass dahinter die Polizei steckt". Für "sehr, sehr hoch" hält der Gutachter die Wahrscheinlichkeit, dass der Buchholzer in Freiheit Straftaten begehen würde.
Weil der einstweilig bereits untergebrachte Mann damit als Gefahr für die Allgemeinheit gilt, kommt er nun zur weiteren Behandlung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Die Fortdauer dieser Maßregel wird in jährlichen Abständen überprüft. "Wollen sie mich jetzt fünf Jahre wegsperren, oder was?", fragte der 44-Jährige seine Richter. Möglicherweise kommt man damit nicht aus.
Nachdem der Gesetzgeber die Hürden für eine Entlassung 1998 im Zuge einer Reform auch unter öffentlichem Druck deutlich höher gelegt hat, ist die durchschnittliche Verweildauer im so genannten Maßregelvollzug zuletzt kontinuierlich gestiegen. Zurzeit liegt sie in Deutschland bei etwa sechs Jahren.
Der Buchholzer selbst hält eine Unterbringung in seinem Fall übrigens nicht für nötig. "Von mir geht keine Gefahr aus", meint er.